Mietzahlung und Erstausstattung

  • Hallo, hab mal ne Frage und hoff mir kann jemand weiter helfen.
    Bin im Moment noch Arbeitslos (seit4 Monaten), jetzt muß ich mir aber eine Wohnung nehmen. Die Miete darf 330,- Euro betragen und soll 45 qm haben. Das habe ich auch eingehalten.
    Wieviel wird vom Amt an Miete gezahlt? Mein Arbeitslosengeld beträgt im Moment 690,- . Und wie ist das mit der Grundsicherung? Waschmaschine, Bett, Schrank, Couch?? Bekommt man da einen Zuschuß und wieviel?
    Wäre super wenn mir jemand weiter helfen könnte.
    Gruß

    Anita

  • Hallo Bobbelhase,

    gezahlt wird ab Umzug
    330 € zuzüglich Heizung und 359 € Regelsatz.

    Angerechnet werden 660 € -ALG I reduziert um 30 €.
    Damit verbleiben wohl geringe ergänzende Leistungen.

    Dann besteht ein Anspruch auf Erstausstattung, meist Pauschalbeträge und/oder Möbellager. Bei der Waschmaschine wird es wohl bei der Alternative Waschsalon verbleiben, ist im Regelsatz enthalten.

    Mfg.

  • Hallo,

    ein Anspruch auf Erstausstattung besteht anders als von hansedgar geäußert nicht oder nur bei guten Willen der ARGE. Die Erstausstattungen werden nur bei erstmaligen Auszug bei den Eltern oder nach einer Scheidung gewährt, im Normalfall nicht jedoch nach der Trennung von einem Lebensabschnittspartner. Das hat auch eine gewisse Logik: je mehr Lebenspartner um so mehr neue Wohnausstattungen... Wechsele ich im Jahrestakt den Lebenspartner, habe ich jedes Jahr auch eine neue Erstaustattung.

    Anders könnte es aussehen, wenn Du mit Deinem zukünftigen Ex-Partner jahrelang zusammen gewohnt hast.

    Gruß!

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