ALG II für U25

  • Hallo,

    ich habe ein Problem.
    Ich leben seit Jahren bei meinem Vater und mache mein Abitur (12.Klasse). Die letzten Monate musste ich sehr viel arbeiten, um mein Essen, meine Rechnungen, Kleidung etc. zu bezahlen, weil mein Vater sich es nicht mehr leisten konnte.

    Nun ist seine Firma auch noch Pleite gegangen und er ist nun einfacher Angesteller auf 401€ Basis, wobei kaum Geld rausspringt.

    Meine Lehrer haben sich schon über meine verschlechterten Noten beschwert, weil ich soviel Arbeite.
    Dank der ganzen Belastung bin ich mit meinem Vater regelmäßig am Streiten und er will mich endlich loswerden.
    Zusätzlich nervt ihn halt noch meine Verlobte( über 3 Jahre zusammen), da sie oft bei mir ist.
    Sie selber macht auch ihr Fachabi(11.Klasse).
    Ihre Mutter macht ihr auch ständig die Hölle heiß, wodurch sie sehr oft schlechte Laune hat und kurz davor ist, ihr Fachabi zu schmeißen und Arbeit zu suchen, um endlich ausziehen zu können.

    Gibt es nun eien realen Anspruch auf Unterstützung, damit ich mit meiner Verlobten endlich in Ruhe leben kann und wir eine eigene Wohnung mit genügend Essen haben?
    Dann könnten wir endlich weiter unsere Schule machen und später das geplante Studium beginnen.


    Wäre nett, wenn ihr mir helfen könntet.
    Meine Lehrer wollen alle, dass ich mein Abi mit sehr gut beende. Nur so wird es leider nicht mehr klappen.

    MfG
    Sonny

  • Hallo,

    Zitat

    Gibt es nun eien realen Anspruch auf Unterstützung

    Nein.

    Ein Anspruch auf ALG II dürfte bei einer eigenen Wohnung nicht bestehen, solange nicht schwerwiegende soziale Probleme mit den Eltern nachgewiesen werden können. Selbst wenn diese Probleme plausibel gemacht werden können, ist noch lange kein ALG-II-Anspruch in Sicht, weil Du grundsätzlich Anspruch auf Schüler-BaföG haben dürftest. Auch da sehe ich jedoch eher schwarz, womit staatliche Hilfen eher nicht in Sicht sind.

    Zitat

    Nun ist seine Firma auch noch Pleite gegangen und er ist nun einfacher Angesteller auf 401€ Basis, wobei kaum Geld rausspringt.

    In diesem Fall kann Dein Vater selbst für sich und Dich ALG II beantragen, wenn alle anderen Voraussetzungen hinhauen.

    Gruß!

  • Schwerwiegende soziale Probleme sind vorhanden, da eine hohe Verschuldung beim Finanzamt vorliegt.
    Und nicht nur da...

    Auf Schüler-BaFöG hab ich kein Anrecht, da ich nicht verheiratet bin, noch Kinder habe und mein Elternhaus nicht weit genug von meiner Schule entfernt ist.

  • Hallo,

    Zitat

    Schwerwiegende soziale Probleme sind vorhanden, da eine hohe Verschuldung beim Finanzamt vorliegt.
    Und nicht nur da...

    Sorry - aber das dürften keine schwerwiegende soziale Probleme mit den Eltern sein.

    Zitat

    Auf Schüler-BaFöG hab ich kein Anrecht

    Genau deswegen habe ich geschrieben

    Zitat

    Auch da sehe ich jedoch eher schwarz

    Gruß!

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