Alleinerziehend Umzug in zwei Zimmer Wohnung

  • Hallo,

    nach langem Durchsuchen, u. A. Google usw hab ich mich entschlossen mich mal hier an zu melden, da ich einen wirklich guten Eindruck der bisherigen Antworten nehmen konnte :)

    hoffe, Ihr könnt mir helfen.

    Ich bin alleinerziehende Mutter einer 14 Monate alten Tochter - ab September haben wir nun einen Krippenplatz, damit ich meine Ausbildung beenden kann.

    Wir leben momentan in einem 30 qm Appartment und beziehen Wohngeld SGBII in Höhe von ca 184 €
    Die Warmmiete beträgt 400 €

    Nun habe ich ein wirklich tolles Angebot für eine zwei Zimmer Wohnung erhalten.
    55 qm, Kaltmiete 425 € und Warm 550 €

    Also 150 € mehr als die kleine Ein-Zimmer-Wohnung

    Ich habe meiner Zuständigen Stelle einen Antrage gesendet, damit mir diese Wohnung ebenfalls bezuschusst wird, weil es mit dem Kind wirklich nicht einfach ist, in einem Zimmer zu leben.
    Jede Krankheit von Ihr oder auch von mir überträgt sich auf den anderen. Und Kinder schlafen natürlich auch tagsüber und man hat absolut keine Möglichkeit in dieser Zeit auch nur Fern zu sehen.

    Naja. Die Soziale Stelle hat nun meinen Antrag abgelehnt, weil es mir lt. deren Info zumutbar ist, in diesem Appartment mit Kind zu leben, da es erst im zweiten Lebensjahr ist

    Ist dies so zu akzeptieren?
    Ich verlange weder Umzugshilfe (=Kostenerstattung), noch die Hinterlegung der Kaution. Dies würde mein Bruder für mich auslegen.

    Ich möchte lediglich die Zwei Zimmer Wohnung mit unterstützt haben.

    ich danke für die hilfreichen Antworten
    - Alexandra

  • Hallo,

    Zitat

    und beziehen Wohngeld SGBII in Höhe von ca 184 €

    Wohngeld nach dem SGB II gibt es nicht. Ich nehme mal an, du meinst ALG II mit den dazugehörigen Kosten der Unterkunft.

    Zitat

    Ist dies so zu akzeptieren?

    Menschlisch nein, amtlich ja. Bei einem 2-Personen-Haushalt wird eine 1-Zimmer-Wohnung durchaus als angemessen angesehen. Insofern hats Du erst einmal recht schlechte Karten.

    Man müßte sich jetzt mit Gründen auseinandersetzen, die einen Umzug rechtfertigen würden. Der nicht vorhandene Fernsehgenuß gehört dazu garantiert nicht. Überlege also, ob es objektive Gründe für eine 2-Zimmer-Wohnung gibt.

    Zitat

    Ich verlange weder Umzugshilfe (=Kostenerstattung), noch die Hinterlegung der Kaution. Dies würde mein Bruder für mich auslegen.

    Mit solchen Argumenten würde ich gegenüber dem Amt sehr vorsichtig sein, da Dir eine derartige Hilfe durchaus als Unterhalt und somit als Einkommen angerechnet werden könnte.

    Gruß!

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