Auszug gescheitert

  • Hallo ihr Lieben,

    ich habe vor einigen Tagen mit einer Marklerin telefoniert und die meinte zu mir, dass wir, mein Mann, Alg I Empfänger und ich Hartz4 (noch getrennt lebend) sehr schlechte bis fast keine Chancen haben eine Wohnung zu bekommen, da die meisten Mieter keine "Sozialfälle" haben wollen.

    Nun meine Frage:
    -> Kann ich dennoch zu Hause, bei meiner Mutter ausziehen, auch wenn ich nicht mit meinem Mann zusammen ziehe?
    und
    -> Wie sieht es mit der Erstausstattung aus, soll ich den Antrag stellen bevor ich eine Wohnung überhaupt habe oder stelle ich den Antrag, wenn ich eine Wohnungszusage bekommen habe? oder doch erst bei Vertragsabschluß?

    Danke

  • Hallo,

    Zitat

    Kann ich dennoch zu Hause, bei meiner Mutter ausziehen, auch wenn ich nicht mit meinem Mann zusammen ziehe?

    Es könnte Schwierigkeiten geben und ist abhängig davon, warum du getrennt lebst.

    Zitat

    soll ich den Antrag stellen bevor ich eine Wohnung überhaupt habe

    Wie willst du das machen? Wenn du keine Wohnung hast kannst du doch auch nicht sagen, was du alles für die Wohnung benötigst.

    Zitat

    Hätte ich anspruch auf einen B-Schein?

    Was soll das sein?

    Gruß!

  • Hallo Dark,

    der B-Schein (Berechtigungsschein für die Anmietung einer Wohnung mit Belegrechten der jeweiligen Kommune) ist nicht überall bekannt. Der Antrag ist bei der zuständigen Stelle z.B: Amt für Wohnungswesen oder ähnlich zu stellen. Die Bewilligung ist abhängig vom Einkommen und der Anzahl der Personen.

    Der Zusammenzug mit dem Ehegatten ist zulässig, die Zustimmung muss bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen (angemessene Unterkunftskosten) genehmigt werden. Das Getrenntleben kann durch eine Versöhnung wieder beendet werden. Achtung, für einen späteren Scheidungsantrag läuft die Frist wieder neu.

    MfG!

  • Hallo zusammen,

    das wir getrennt leben hat nichts damit zu tun, dass wir uns gestritten haben oder ähnliches auch wollen wir uns nicht scheiden lassen. Wir leben deshalb getrennt, da wir uns bis jetzt noch nicht dazu entschlossen hatten zusammen zu ziehen. Wir haben bis jetzt noch nie zusammen gewohnt.
    Er wohnt alleine und ich wohne halt noch bei meiner Mutter, dies wäre mein erster Auszug.

    Nun nochmals meine Frage:
    -> Kann ich dennoch zu Hause, bei meiner Mutter ausziehen, auch wenn ich nicht mit meinem Mann zusammen ziehe?
    Da wir zusammen keine Wohnung bekommen, wenn ich der Aussage der Maklerin glaube.

  • Hallo,

    Zitat

    Der Zusammenzug mit dem Ehegatten ist zulässig

    Die Frage war aber

    Zitat

    Kann ich dennoch zu Hause, bei meiner Mutter ausziehen, auch wenn ich nicht mit meinem Mann zusammen ziehe?

    Und hier ich bin ich der Meinung, daß es zu Problemen kommen könnte, die abhängig vom Grund für die Trennung ist.

    Gruß!

  • Der Grund der Trennung liegt darin das wir beide bisher Angst vor dem Zusammenzug hatten.

    Jetzt, wo wir zusammenziehen wollen, heißt es, es sei unmöglich eine gemeinsame Wohnung zu bekommen. Deshalb möchte ich von zu Hause raus, in eine eigene Wohnung und wenn mindestens einer von uns Arbeit hat, wollen wir dann zusammen ziehen, da dann die Chancen besser sind.

    Der Hauptgrund, warum ich eigendlich auch zu Hause weg will ist, meine Mutter raucht und hat ein zunehmendes Alkoholproblem und ich möchte nicht mehr hier mit meinem Sohn leben.

    Danke

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