Übergang von ALG1 zu ALG2

  • :confused:Wie ist das mit dem Übergang von ALG1 zu ALG 2, wer hat Anspruch auf die 160 Euro im ersten Jahr? Gibt es da irgengwelche Kriterien oder Vorschriften? Habe eine Bekannte die diese nicht bekommen hat. Auch wurden ihr die Betriebskosten aus dem vergangenen Jahr (60 Euro) als Einkommen angerechnet.

  • Hallo,

    der Zuschlag wird nur gezahlt, wenn das Arbeitslosengeld höher war als das Arbeitslosengeld II.

    In Sachen Betriebskosten ist deine Frage unklar. Meinst du die Betriebskosten, die sie für die eigene Wohnung zu zahlen hatte oder bekommt sie von irgendjemand Dritten die Betriebskosten gezahlt? Wurden Betriebskosten vom vermieter zurückgezahlt?

    Gruß!

  • Ja, ich meine die Btriebskosten vom Vermieter. Sie hatte erst im November 60 Euro vom letzten Jahr wieder bekommen und ihr ALG2 ging ab Ende November los. Also diese 60 euro wurden ihr als Einkommen angerechnet und gleich abgezogen.Dann noch mal zu dem Übergangsgeld , das heißt wenn ich vorher z.B. 780 € ALG 1 erhalten habe und würde z. B. 659€ dann bekommen erhalte ich diesen Zuschuss. Wenn umgekehrt dann nicht mehr, oder?

  • Hallo,

    wenn das ALG I höher als ALG II war bekommt man den Zuschuß - aber nicht unbedingt in Höhe von 160 €, sondern 2/3 der Differenz.

    In sachen Betriebskosten kommt es auf den Zeitpunkt des Bezugs ALG II und dem Zahlungseingang der Betriebskosten an. Dementsprechend könnte die Anrechnung falsch sein.

    Gruß!

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