Wohngeld - Unterhalt - ALG II - Bafög - Fragen

  • Hallo zusammen...

    Nach mehreren Nachmittagen verzweifelter Recherche frag ich nun mal die Allgemeinheit.

    Ich finde keine soziale Fördermaßnahme, die mir zusteht: und das im Sozialstaat Deutschland, wo es doch (eigentlich?! :confused:) so viele Möglichkeiten gibt, finanziell schwache Bürger zu unterstützen...

    Hier meine Situation:

    Ich bin 18 jahre alt, besuche die 12. Klasse Gymnasium (Abi '11) und wohne seit ca. einem Jahr (so ziemlich) alleine.

    Meine Eltern sind seit 1996/1997 geschieden. Zu meinem leiblichen Vater (bis zu meiner Volljährigkeit hatte er das halbe Sorgerecht) habe ich seit ca. 6 jahren keinen Kontakt mehr (er musste im Sommer 2004 für 2 1/2 Jahre in die JVA) und seither kenne ich weder seinen Aufenthaltsort, noch weiß ich, ob er noch lebt. Ich konnte dies auch nicht in Erfahrung bringen (ich habe alles in meiner Macht stehende versucht - vergeblich!).

    Laut Aussagen meiner Mutter hat er nie Unterhalt für mich bezahlt.
    Bis 2004 habe ich bei meinem leibl. Vater gelebt (in der Zeit hat meine Mutter Unterhalt geleistet, was ich auch nachweisen kann), anschließend in einer Pflegefamilie und von 2006 bis 2009 schließlich bei meiner Mutter.

    2007 hat meine Mutter meinen jetzigen Ex-Stiefvater (das klingt echt doof, ich weiß :rolleyes:) geheiratet; im November 2008 hat sie sich wieder scheiden lassen.
    Unser Verhältnis war schon immer schwierig, Ende 2008 war ich ihretwegen sogar kurzzeitig in psychologischer Behandlung.

    Als sie dann Anfang '09 beschloss, auszuziehen und mit einem ca 10 Jahre jüngeren Mann durchzubrennen, ist mir der Kragen geplatzt!
    Ich hatte zu meinem (Ex-)Stiefvater schon immer ein gutes Verhältnis und sie hat ihn lediglich wie ein Stück Dreck am Schuh behandelt, um dann jeden Streit in der Familie auf meinem Rücken auszutragen. Wir haben uns heftig gestritten, und zwar endgültig.

    Seit diesem Tag haben wir nur noch den nötigsten Kontakt, sprich: sie ruft mich an, falls sie sie Krankenversicherung wechselt oder Ähnliches.

    Mein (Ex-)Stiefvater hat mir sofort angeboten, dass ich bei ihm bleiben könne, wenn meine Mam auszieht und ich habe dankend angenommen. Also wohne ich jetzt bei ihm und zahle ihm mein Kindergeld als Miete/Lebenserhaltungskosten. Nebenbei habe ich einen kleinen Job als Servicekraft (ca. 150 €/Monat), mit dem ich Dinge wie Führerschein, PC, Klassenfahrten etc zusammenspare, aber LEIDER reicht es hinten und vorne nicht.

    Mein Stiefvater ist selbstständig und das Geschäft läuft immer schlechter, auf Dauer wird es zu schwer für ihn, mich vollständig mitzuernähren, da er auch noch sein Haus abzahlen muss (welches er gemeinsam mit meiner Mutter gekauft hatte...).

    Zudem ist er nicht einmal verpflichtet, mich über die Runden zu bringen, oder?!

    Da es auch für mich jetzt immer enger wird, und ich nicht mehr weiß wo ich die Zeit für einen zweiten Job hernehmen soll, tendiere ich mehr und mehr dazu, die Schule abzubrechen und mir einen Job zu suchen (wobei das eigentlich nicht nötig sein dürfte...). Und in der Schule geht es auch bergab, ich glaub dieses Chaos zerkrümelt langsam mein Hirn :(

    Meine Mutter ist berufstätig (Angestellte von meinem (Ex-)Stiefvater...) und verdient gerademal 1100 €/Monat, ist es da überhaupt möglich (wg Selbstbehalt oder wie das heißt =)), Unterhalt von ihr zu verlangen (bzw einzuklagen, denn freiwillig zahlt sie nicht -.-)?

    Hinzu kommt, dass sie noch immer im selben Haushalt gemeldet ist, wie ich, was dazu führen könnte, dass mir gar keiner glaubt dass sie ausgezogen ist?

    Und wenn doch, kann ich vielleicht auch Nachzahlungen für das letzte Jahr einklagen?

    Ich weiß langsam einfach nicht mehr weiter und habe deshalb meine Situation so genau wie möglich geschildert, ich hoffe, ihr könnt mich irgendwie beraten.

    Danke im Voraus,

    Nudl :o

  • Hallo,

    da Du, wie ich mal annehme, von Deiner Mutter ohne vorherige Genehmigung durch die ARGE ausgezogen bist, gehörst Du prinzipiell noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter und nur Deine Mutter könnte irgendwelche Zuschüsse für euch zusammen beantragen. Du selbst dürftest keinen Anspruch auf irgendwelche Förderungen haben - einen Anspruch auf Schüler-BaföG sehe ich nicht und ein Anspruch auf Wohngeld kann ich nicht beurteilen, da Du nichts über die finanzielle Situation Deines Stiefvaters geschrieben hast.

    Eine Unterhaltsverpflichtung seitens der Mutter besteht durchaus. Da Du jedoch nichts zur derzeitgen Lebenssituation der Mutter geschrieben hast kann ich auch hier nicht beurteilen ob eine etwaige Klage Sinn macht.

    Hast Du denn mit dem Amt für Ausbildungsförderung und der ARGE über Deine Situation gesprochen? Was wurde Dir geantwortet?

    Im übrigen hat Deine Situation weniger mit einem Sozialstaat zu tun als vielmehr mit privaten familiären Problemen...

    Gruß!

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