Nach Renovierungsarbeiten des vermieters wird die Miete höher

  • Hallo
    Vieleicht kann mir jemand helfen ode einen rat geben
    von unserem vermieter sind sanierungsarbeiten an den häusern gemacht worden(andere heizungsanlage,aussen gedämmt usw.).Jetzt werden wir ald eine mieterhöhung erhalten und ander mieter die die erhöhung bekommen haben sagten das die miete ganz schön hoch wird.jetzt haben viele die hartz 4 bekommen angst das sie aus der wohnung raus müssen weil die arge das nicht mehr zahlen wird.wir sind eine 7 köpfige familie und wohnen n einer 5 zimmer wohnung,82m² und noch liegt die miete im rahmen.kann die arge nach der mieterhöhung wirklich dadrauf bestehen in eine andere wohnung zu ziehen???unser siedlung ist ja nicht gerade klein und es wohnen ziemlich viele hartz 4 empfänger wo sollen die denn alle hin so viele freie preiswerte wohnungen gibt es in köln auch nicht.hat da jemand erfahrung mit???? ich möchte nicht hier weg weil meine kinder hier im kiga und zur schule gehen.

  • Hallo,

    prinzipiell gibt es keinen wie immer gearteten Zwangsumzug. Keine ARGE wird irgendjemanden mit einem Schreiben oder anderen Mitteln dazu auffordern, zwangsweise umzuziehen und sollte es eine ARGE versuchen, würde sie sehr schnell vor Gericht scheitern. Allerdings ist mir aus meiner Praxis bisher auch kein derartiger Fall jemals bekannt geworden. Bin ich den Gruselberichten in manchen Medien dann mal nachgegangen, stellte sich in jedem einzelnen Fall ein ganz anderer Grund für den Umzug dar. Das erstmal zum Grundsatz.

    Zu Deinem Problem: es gelten immer die den ARGEN von der Kommunalpolitik vorgegebenen angemessenen Kosten der Unterkunft.

    Werden diese Kosten z.B. durch Sanierungsarbeiten überschritten, erhalten die Betroffenen nun ein Schreiben, in dem sie von der ARGE zur Kostensenkung bei der Miete aufgefordert werden. Für eine solche Kostensenkung werden zum Beispiel eine Untervermietung oder die Verhandlung mit dem Vermieter über eine geringere Miete vorgeschlagen. Mit diesem Schreiben beginnt i.A. eine 6-Monate-Frist, in der weiterhin die tatsächliche Miete gezahlt wird. Nach Ablau der Frist wird dann nur noch die angemessene Miete gezahlt und die Differenz zwischen dieser und der tatsählichen Miete müssen die Eltern aus ihren Einnahmen begleichen.

    Die 6-Monate-Frist gibt es nur einmal. Wurden die Betroffenen bereits vorher zur Kostensenkung aufgefordert, beginnt die Frist mit einer erneuten Aufforderung nicht von Neuem.

    Wenn das Problem, wie Du schreibst, viele ALG-II-Empfänger in Deiner Siedlung betrifft, sollte man den Vermieter auf diese Problematik aufmerksam machen. Er wird kein Interesse an einem Massenauszug haben, weiß aber u.U. gar nicht, daß es viele Betroffene in seinem Mietbereich gibt. Ihr solltet Euch da zusammenschließen und eine kleine Delegation zu entsprechenden Verhandlungen hinschicken. Ich habe das gerade für Betroffene aus dem Umkreis von Berlin hinter mir und die Mietgesellschaft wußte tatsächlich nichts über die soziale Zusammensetzung und Abhängigkeit von Sozialleistungen und hat dementsprechend sofort die Mieten auf die Angemessenheit abgestimmt.

    Gruß!

    PS.: Thema von Wohngeld nach ALG II verschoben

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