Konsequenzen für ALG2?

  • Hallo!

    Folgendes Problem stellt sich mir : Meine Freundin (20 - Studienbeginn Wintersemester 2010) und Ich (19 - Studienbeginn Wintersemester 2010) möchten gern zusammenziehen. Wir beide planen, die Lebenshaltungskosten via BaFög-Kindergeld und einem zusätzlichen Minijob (falls notwendig und erlaubt) zu deckeln. Bei mir wird BaFög auf jeden Fall bewilligt, da meine Eltern (ich lebe bei Großeltern) neuerdings HartzIV-Empfänger sind und zuvor Privatinsolvenz beantragt haben. (Nebenfrage: Steuererklärungen von 08 und 07 liegen vor - sollten meine Eltern die neueren Bescheide nicht schicken - was bereits vorgekommen ist - was passiert dann?). Auch bei meiner Freundin ist der Fall prinzipiell klar - verwitwete Mutter mit HartzIV und Witwenrente. Familie lebt meines Wissens als Bedarfsgemeinschaft von ALG2-Grundsicherung,blablablub. Sie sollte also auch problemlos BaFög bekommen, richtig?

    Nungut, jetzt droht der Familie aber ein Problem, falls meine Freundin auszieht. Statt 3 Personen leben dort nur 2. Nun gabs in der Nachbarschaft einen Fall, wo eine Frau aus ihrer Wohnung ausziehen sollte, weil diese nicht "angemessen" war für ALG2. Droht ein ähnliches Schicksal auch der Family meiner Freundin? Die Wohnung hat 95m² - die Mutter kriegt glaube ich 117€ Wohngeld zusätzlich. Übrigens ist die Vermieterin die Schwiegermutter - man wohnt also sogesehen bei der Verwandschaft. Hat dies noch eine Bedeutung?

    Also - drohen finanzielle Kürzungen oder gar Zwangsumzug, wenn meine Freundin auszieht?

    Wäre euch echt dankbar, wenn ich darüber aufgeklärt werden könnte. Denn ansonsten wäre meine Freundin ja sozusagen auf Lebenszeit an den Haushalt ihrer Mutter gefesselt...

  • Hallo,

    prinzipiell gibt es keinen wie immer gearteten Zwangsumzug. Keine ARGE wird irgendjemanden mit einem Schreiben oder anderen Mitteln dazu auffordern, zwangsweise umzuziehen und sollte es eine ARGE versuchen, würde sie sehr schnell vor Gericht scheitern. Allerdings ist mir aus meiner Praxis bisher auch kein derartiger Fall jemals bekannt geworden. Bin ich den Gruselberichten in manchen Medien dann mal nachgegangen, stellte sich in jedem einzelnen Fall ein ganz anderer Grund für den Umzug dar. Das erstmal zum Grundsatz.

    Zu Deinem Problem: zieht jemand aus einer Bedarfs- oder Haushaltsgemeinschaft heraus, ändern sich tatsächlich die entsprechenden Paramter. Wurde bei der Berechnung der angemessenen Kosten der Unterkunft und der Wohngröße bisher von 3 Personen ausgegangen, gelten nun die Parameter für 2 Personen. Das bedeutet statt max. 75 qm nun 60 qm und eine entsprechend reduzierte Miete.

    Im Normalfall erhalten die Eltern nun ein Schreiben, in dem sie von der ARGE zur Kostensenkung bei der Miete aufgefordert werden. Für eine solche Kostensenkung werden zum Beispiel eine Untervermietung oder die Verhandlung mit dem Vermieter über eine geringere Miete vorgeschlagen. Mit diesem Schreiben beginnt i.A. eine 6-Monate-Frist, in der weiterhin die tatsächliche Miete gezahlt wird. Nach Ablau der Frist wird dann nur noch die angemessene Miete gezahlt und die Differenz zwischen dieser und der tatsählichen Miete müssen die Eltern aus ihren Einnahmen begleichen.

    Die 6-Monate-Frist gibt es nur einmal. Wurden die Eltern bereits vorher zur Kostensenkung aufgefordert, beginnt die Frist mit einer erneuten Aufforderung nicht von Neuem.

    Also sollte die Mutter mit der Schwiegermutter mal bald ein schönen Kaffee trinken und sie zu einer Mietsenkung bewegen...

    Gruß!

  • Die Miete bewegt sich im erlaubten Rahmen (die SM gibt Mietnachlass - aber alles korekt in Steuererklärung angegeben). Ansonsten wäre auch hier ein weiteres Entgegenkommen kein Problem.

    Die Schwierigkeit sehe ich in der Wohnfläche. Untervermietbar wird die Wohnung kaum sein - das macht die verwitwete Mutter sicher nicht mit (Rheumatikerin - behinderter Sohn - etc). Zur Zeit beträgt die Wohnfläche 95m². Wäre das nicht eigentlich schon zu groß für 3 Personen? Dazu muss man wissen, dass der Vater meiner Freundin vor 3 Jahren gestorben ist und somit statt 4 Personen eben nur noch die 3 übrigen dort leben (bedeutet das, dass der Staat auch weniger Geld zahlt, wenn jemand stirbt?)

  • Hallo,

    die Wohnung ist tatsächlich zu groß. In diesem Fall wird die Warmmiete auf den qm umgerechnet und nur maximal die Miete der angemessenen Größe gezahlt. Wir meinetwegen eine Warmmiete von 500 € bei einer 90-qm-Qohnung gezahlt, ergibt das eine qm-Miete von 5,55 €. 2 Personen stehen max. 60 qm zu, also 60 x 5,55 = es werden maximal 333 € Miete gezahlt.

    Gruß!

  • Also wird es wahrscheinlich Grundsicherung + WoGe geben. Wo wird in diesem Fall abgezogen? (die beiden Kinder bekommen auch Grundsicherung soweit ich weiss + Halbwaisenrente)

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