Zusammenziehen

  • Hallo ihr Lieben,
    bei meinem Freund ist am 31.12.2009 das ALG1 abgelaufen und wir ziehen nun zusammen.
    Ich bin berufstätig und daher werfen sich nun eine fragen zusammen.

    Also ich habe gegoogelt und da unter anderem gefunden das man 1 Jahr zusammen leben muss das es als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden kann. Wir haben getrennte Kontos etc... und er wird sich auch an der miete beteiligen müssen weil ich nicht alleine für die kosten gerade stehen kann. Habe im Monat gerade mal 840 netto raus.

    Nun sagt aber eine Freundin das die angaben falsch seien und dies nicht stimmen würde und ich mache mir nun richtig gedanken was nun richtig ist.

    Über antworten wäre ich sehr dankbar.

    LG
    Manu

    Ps: habe ausversehen vorher falsch gelesen bitte die admins unter bafög mein beitrag zu löschen danke.

  • Hallo,

    Zitat

    unter anderem gefunden das man 1 Jahr zusammen leben muss das es als Bedarfsgemeinschaft gerechnet werden kann.

    Das ist in der Absolutheit eine falsche Auskunft. Es kommt immer auf den Einzelfall an.

    Zitat

    Wir haben getrennte Kontos etc... und er wird sich auch an der miete beteiligen müssen

    Wovon wenn er keine Einnahmen wie das ALG I mehr hat?

    Wie alt seid Ihr beide?

    Gruß!

  • Hallo Hoppel,
    danke für deine Antwort.
    Ok dann kommt es auf den Einzelfall an und ich warte ab was dann Amt den sagt, wen wir ihn melden. Weil morgen zieht er her und Freitag machen wir dann erstmal die Ummeldung.

    Er ist 36 und ich bin 28 Jahre. Nur ich habe eben Angst das es am ende heißt er bekommt kein cent und das wäre heftig, weil ich habe bezinkosten etc das ich zu meiner Arbeit komme und dann wird mein Lohn sicher doch etwas knapp.

    Ich frage mich nur warum das dann auf Hartz4 seiten schreibt von wegen 1 Jahr zusammen leben und dann ist man eine bedarfsgemeinschaft. Das beste ist ich lasse alles auf mich zu kommen. Hoffe eben das er wenigstens was noch bekommt bis er hier Arbeit gefunden hat.

    LG
    Manu

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