Mietzuschuss bei Hartz IV mit Schwerbehinderung GdB 80%G

  • Hallo zusammen,
    weiß jemand, ob es stimmt, dass einem bei einer Schwerbehinderung (GdB 80) mit Merkzeichen G 60m² Wohnfläche zustehen und dass man dieses Geld auf eine kleinere, teurere Wohnung "umrechnen" kann?
    Danke.

    Viele Grüße
    Nervzwerg

  • Hallo,

    Zitat

    ob es stimmt, dass einem bei einer Schwerbehinderung (GdB 80) mit Merkzeichen G 60m² Wohnfläche zustehen

    Stimmt nicht unbedingt. Die entsprechenden Regelungen treffen die einzelnen Kommunen und es gibt welche (wie Berlin), die durchaus einen 10%tigen "Bonus" bei Schwerbehinderten geben, während andere Kommunen einen solchen Bonus nicht gewähren. Hier hilft nur eine entsprechende Anfrage an das Amt vor Ort.

    Zitat

    dass man dieses Geld auf eine kleinere, teurere Wohnung "umrechnen" kann?

    Eine solche Regelung ist mir aus keiner Kommune bekannt.

    Gruß!

  • Hallo Zusammen,
    vielen Dank für die Antworten. Ich will gar nicht mit den hintergründen meiner Frage belästigen. Ein Mitarbeiter der Arge hatte mir das vor zwei Jahren gesagt, es wurde dann aber irrelevant, weil ich Arbeit fand. Nun, wieder arbeitslos, bei der neuen Antragstellung weiß die neue Sachbearbeiterin nichts von dieser Regelung. Kein Wunder;) aber dann muss ich mich darum jetzt auch nicht weiter kümmern. herzlichen Dank.Toll, dass es solche Foren gibt.

    Viele Grüße
    Nervzwerg

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