unberechtigterweise gekürzt

  • Hallo

    Laut der Eigliederrungsvereinbarung ,hat man Monatlich ein gewissen Anteil an Eigenbemühungen vor zu weisen ,bei meinen Man sind es zwei ,die wir auch immer regelmässig abgegeben haben ,nun sind diese aber irgentwie abhanden gekommen.
    Das Ilz reagierte nicht einmal mit einer ,wie einen sonst üblichen Brief "warum ,wieso ,weshalb " ,sondern mit einer vollständigen Leistungskürtzung unter anderem die Kosten für Unterkunft und Heizung.
    Die Angelegenheit an sich ist ja schon Unfehr genug aber ist es Ihnen auch tatsächlich auch gestattet Kosten für Heizung und Unterkunft zu streichen ?
    Und was können wir jetzt tun ,schließlich liegt es ja bestimmt an uns ,jetzt zu beweisen ,gegen der Vereinbarung nicht verstoßen zu haben,oder?:(:(:(


    Liebe Grüße Uschi

  • Laut einem Urteil vom Sozialgericht Lüneburg darf -als "erste Stufe" - nur 30 % von ALG II einbehalten werden. Da dir die Leistung -rechtswidrig- sofort voll gestrichen wurde, hast du nun Anspruch auf die volle Zahlung.
    AZ: S 30 AS 179/07 ER

    Weise dein Amt darauf hin.

  • Hallo,

    Verstöße gegen die Eingliederungsvereinbarung (EV) werden mit einer 30%tigen Kürzung des ALG II sanktioniert. Nur bei mehrmaligen Verstößen gegen die EV oder andere Weisungen der ARGE kann eine volle Sperre erfolgen.

    Der Einwurf in den Hausbriefkasten ist nicht unbedingt nachweisbar. Zwar schreibst Du, daß Du und Dein Mann das reingeworfen habt, aber ob so eine Aussage vor Gericht akzeptiert werden würde steht in den Sternen. Insgesamt dürfte also der Nachweis über Einreichung der Unterlagen nicht erbracht werden bzw. sehr schwierig sein.

    Prinzipiell kann gegen eine Sanktion ein Widerspruch eingelegt werden.

    Gruß!

  • Hallo
    Er hatte am Anfang letzten Jahres die 30% Kürzung schon gehabt und nun ist es ja so ,wie ich gehört habe ,das man laut neuem Gesetz sowas wie eine Bewerungsfrist hat usw.
    Aber ist es auf Grund dessen,dem ILZ trotzdem möglich, die Kosten für Heizung und Unterkunft komplett zu streichen ?

    Liebe Grüße Uschi:confused:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!