Bekomme ich eine Wohnung

  • Hallo zusammen, ich wohne noch bei meinen Elten, bin 21jahre alt, habe bis zum 17.12.09 arbeitslosengeld 1 bekommen.
    Jetzt die frage, ich kann es zuhause nicht mehr aushalten, und wollte fragen wenn ich jetzt von zuhause raus will und ich bekommen kein arbeitslosen geld 1 mehr, kann ich da arbeitslosengeld 2 beantragen und mir ne eigene wohnung nehmen? Freu mich auf eure schnele hilfe ;)

  • Hallo,

    bis zum vollendeten 25. Lebensjahr gehörst Du zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern. Das bedeutet, daß Du keinen eigenen Anspruch auf ALG II hast und dementsprechend auch keine Miete für eine eigene Wohnung vom Staat gezahlt bekommst.

    Gruß!

  • Was ist ganz krass gesagt wenn man geschlagen gemobbt wird von den eltern? ich mein man kann einem menschen nicht zwingen in bei seinen eltern zu wohnen? oder? da muss es doch ne klausel geben? des kanns ja sonst nicht sein. demnach muss jemand, der daheim gemobbt(phsychische belastung) und geschlagen wird, bis zum ende des 25. lebensjahres warte????

  • Hallo,

    in Deiner Anfrage war von solchen Problemen kein Wort zu lesen.

    Wenn es nachweisbar schwerwiegende soziale Probleme im Zusammenleben mit den Eltern gibt kann man einen entsprechenden Antrag stellen.

    Gruß!

  • Gild es bei diesem Fall? Ich bin muslime, meine eltern wollen das ich auch eine muslimin heirate, aber ich habe eine mongolische freundin, sogesehen wollen meine elter mich nicht heiraten lassen sie sagen entwieder hau ab oder bleib hier mit ner muslimin, ps. zwangsheirat gibs auch bei männer.:(

  • Hallo,

    in Deiner Anfrage war von solchen Problemen kein Wort zu lesen.

    Wenn es nachweisbar schwerwiegende soziale Probleme im Zusammenleben mit den Eltern gibt kann man einen entsprechenden Antrag stellen.

    Gruß!

    Naja nicht jeder schmeißt mit seinen Problemen (famil-intern) um sich...

  • Hallo,

    eine beabsichtigte Zwangsheirat kann durchaus eine entsprechende Auszugsgenehmigung zur Folge haben. Das hängt im Prinzip von der Glaubwürdigkeit Deiner Angaben ab.

    Gehe also zum Amt und begründe Deinen Antrag entsprechend. Ob das dann akzeptiert wird oder nicht vermag hier keiner zu sagen, da dies immer eine Einzelfallentscheidung des Amtes vor Ort ist.

    Gruß!

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