Dringende Hilfe gebraucht!

  • Hallo liebe Leute!

    Ich habe einige riesengroße Fragen und wusste ehrlich gesagt nicht in welches Thema ich meine Fragen reinschreiben sollte!

    Am einfachsten ist es, wenn ich euch einige Fakten vorweg schildere:
    Ich bin 24 Jahre alt, habe keine Kinder und bin seit heute (1.1.2010) arbeitslos. Ich habe im Juni 09 meine Ausbildung abgeschlossen und habe von August 09 bis Dezember 09 bei einer Leiharbeiterfirma gearbeitet.
    Am kommenden Montag werde ich mich arbeitslos melden müssen. Meine Freundin ist 19 Jahre alt, Schülerin (Berufsschule).

    Meine Situation:
    Aufgrund von "Elternhäusliche Differenzen" wurde ich aufgefordert, jetzt in den nächsten 2 Monaten auszuziehen.
    Ich würde gerne mit meiner Freundin zusammen ziehen.

    Und hierbei meine Fragen:
    - WAS für Leistungen stehen mir zu? Was kann ich beantragen? (HartzIV, Wohngeld, Arbeitslosengeld?!)
    - WAS für Leistungen (neben Kindergeld) kann meine Freundin beantragen? (Bafög?!)
    - Bin ich bei der Wohnungssuche auf eine bestimmte Größe beschränkt? (Quadratmeter? Miethöhe?)

    Ich bedanke mich im Vorraus für jede Antwort! Ihr würdet mir sehr helfen! Wenn mehr Informationen gebraucht werden um mir helfen zu können bitte reinschreiben, ich werde sie dann erweitern!

    Gruss
    Raphael

  • Hallo,

    Zitat

    Am kommenden Montag werde ich mich arbeitslos melden müssen

    Das ist ein bißchen spät - Du wußtest sicher schon früher, daß Du zum 01.01. arbeitslos bist. Wenn das so ist, hättest Du das sofort dem Arbeitsamt melden müssen, andernfalls ist mit einer Sperre zu rechnen.

    Ob ein Anspruch auf ALG I vorliegt, kann ich mangels Angaben nicht beurteilen. Entscheidend ist, ob von der Ausbildungsvergütung und dem Geld der Leiharbeitsfirma Beiträge für die Arbeitslosenversicherung abgezogen worden sind, was Du aus Deinen Lohnnachweisen ersehen kannst. Ist dies der Fall, könnte durchaus ein Anspruch auf ALG I bestehen.

    Einen Anspruch auf ALG II sehe ich angesichts Deines Alters nicht, zumindest nicht bis zum 25. Lebensjahr, da Du bis dahin zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern gehören dürftest.

    Ein Wohngeldanspruch hängt von der Höhe des eventuellen ALG I ab, daher kann ich nicht sagen, ob Wohngeld gezahlt wird.

    Deine Freundin könnte Anspruch auf BaföG haben, das hängt aber von der Entfernung zwischen Eltern- und Schulort und dem Einkommend er Eltern ab.

    Gruß!

  • Hallo Hoppel!

    Ersteinmal vielen Dank für dein Posting!

    Also das mit dem Arbeitslos melden wird kein Problem sein, den als ich Mitte Dezember erfahren habe, das ich nicht für das nächste Jahr übernommen werde habe ich zeitgleich ein Schreiben vom Arbeitsamt bekommen, worüber ich über meine derzeitige Tätigkeit berichten musste.
    Dort habe ich angegeben, das ich zum 31.12. beschäftigt bin. Habe auch gestern ein Brief vom Arbeitsamt bekommen, das ich zu Februar ein Termin dort habe.
    Meine Pflicht ist es nun noch mit arbeitslos zu melden. (Am Tag der offiziellen Arbeitslosigkeit)
    So wurde es mir zumindest erklärt damals ;)

    Ich habe von August bis Dezember mir die Lohnnachweise angeschaut und dort habe ich immer die Arbeitslosenversicherung gezahlt (unterschiedliche Höhe)
    In der Ausbildung habe ich die Versicherung gezahlt.
    Laut einem Arbeislosengeldrechner habe ich grob gerechnet, das das Arbeitslosengeld I bei mir so an die 600€ ergeben wird.
    Wird ein Antrag auf Wohngeld bei der Höhe genehmigt?

    Das mit der Bedarfgemeinschaft bei den Eltern bis 25 habe auch gehört. Ich habe jedoch mal gehört, das wenn es häuslichen Ärger gibt da eine Ausnahme gibt. Ist das richtig?

    Meine Freundin:
    Beide Elternteile (getrennt lebend) beziehen HartzIV. Die derzeitige Entfernung von Wohnung in der sie jetzt lebt bis zur Schule sind circa 35 km. Durch das Zusammenziehen hätte sie eine kürzere Strecke zu fahren.
    Kannst du mir durch die Angaben mehr sagen?

    Ich bedanke mich wiedermals vorraus für Antworten!
    Danke für die Hilfe!!

  • Hallo,

    Zitat

    Ich habe jedoch mal gehört, das wenn es häuslichen Ärger gibt da eine Ausnahme gibt. Ist das richtig?

    Nein. Es müssen schon schwerwiegende soziale Probleme sein und nicht der "normale" Ärger.

    Zitat

    Wird ein Antrag auf Wohngeld bei der Höhe genehmigt?

    Wie hoch wäre die Warmmiete? Welche Einnahmen außer dem ALG hast Du selbst und welche Einnahmen Deine Freundin?

    Zitat

    Die derzeitige Entfernung von Wohnung in der sie jetzt lebt bis zur Schule sind circa 35 km

    Was bedeutet das in Fahrtzeit?

    Gruß!

  • Hallo Hoppel!

    Was fällt den unter einen schwerwiegenden sozialen Fall?

    Die Warmmiete beträgt 450€. Ich habe neben dem ALG keine Einnahmen und meine Freundin hat garkeine Einnahmen.

    Sie ist mit Hin- und Rückfahrt 2 1/2 Stunden unterwegs aufgrund der schlechten Busanbindung. (2x Umsteigen pro Fahrt). Die reine Busfahrtzeit (ohne Wartezeit) beträgt (Hin- und Rückfahrt) 2 Stunden.

  • Hallo,

    bei einer Einnahme von 600 € und einer Warmmiete von 450 € besteht kein Anspruch auf Wohngeld, sondern maximal auf ALG II. Dazu habe ich jedoch bereits Stellung genommen.

    Die Fahrtzeit erscheint mir zu gering für einen BaföG-Anspruch, was Deine Freundin aber nicht abhalten sollte, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

    Gruß!

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