Schülerin Anspruch staatlicher Leistungen?

  • Hallo zusammen,

    folgende Infos vorraus:

    Die Freundin unseres Sohnes (18. Jahre alt, Schülerin) ist zu unserem Sohn gezogen. Von der Mutter erhält die Freundin sporadisch finanzielle Unterstützung. Die Mutter selbst ist Arbeitslos.

    Mich interessiert nun, welche finanzielle Unterstützung wo beantragt werden kann.

    Einen Antrag auf Abzweigung Kindergeld haben wir bereits gestellt. Welche weiteren Anträge kann man noch stellen, bzw. welche Verpflichtungen hat die Mutter ihrer Tochter gegenüber.

    Da ich selbst bisher weder mit Arbeitslosengeld und HartzIV zu tun hatte, hoffe ich hier um Infos und Unterstützung.

    mfg

  • Hallo,

    sorry, habe deine Frage erst jetzt gesehen.

    Zitat

    welche finanzielle Unterstützung wo beantragt werden kann

    Kurz gesagt: keine. Die Tochter gehört zur Bedarfsgemeinschaft der Mutter und erhält keine bzw. nur geminderte Leistungen, wenn Sie ohne vorherige Zustimmung der ARGE einfach auszieht. Leistungen für die Unterkunft wreden in diesem Fall gar nicht gezahlt, ansonsten würde Ihr maximal der geminderte Regelsatz von 287 € zustehen, von dem das Kindergeld allerdings abgezogen wird und etwaiges Einkommen des Sohnen gegengerechnet wird. Auch die finanzielle Unterstützung der Mutter wird als Unterhalt angerechnet.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!