Nach Ausbildung anrecht auf ALG1?

  • Hallo,

    ich hätte mal eine Frage und zwar ist es so:

    Ich bin derzeit noch Azubi und werde am 26.01.2010 ausgelernt sein, jedoch nicht übernommen.

    Welche ansprüche stehen mir dann vom Amt zu?
    Ich bin dann zum Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit 21 Jahre alt wohne mit meiner Freundin in einer 2 Zimmer Wohnung die monatlich insgesammt monatlich 480€ Warm kostet.

    Habe versucht ein durch die SuFu hier etwas raus zu bekommen bin aber nicht wirklich draus schlau geworden.

    Für konstruktive Antworten bedanke ich mich im voraus.

    MfG

    Marco

  • Hallo,

    Du gehörst bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern. Bist Du von denen ohne Auszugsgenehmigung durch die ARGE ausgezogen wirst Du im schlimmsten Fall an die Eltern zurück verwiesen. Weigerst Du oder Deine eltern Dich, hast Du maximal Anspruch auf den geminderten Regelsatz (281 €) und bekommst keine Leistungen für Deinen Anteiln an der Miete. Der Regelsatz wird mit eventuellen Einnahmen wie Kindergeld u.ä. verrechnet.

    Ob das auf Dich nun zukommt erfährst du ausschließlich bei Deiner ARGE.

    Gruß!

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