Vermoegen

  • Ich habe eine frage zur anrechnung von vermoegen.

    ich habe eine summe geld im laufe der jahre gespart,und die muss man ja schliesslich auch im antrag angeben.
    Ich denke mal das wird auch alles angerechnet.
    Nun moechte ich diese summe in meine wohnungserstausstattung investieren (fuer 2 personen) sowie den Fuehrerschein damit machen.
    Darf ich das?
    Weil ein Antrag auf Erstausstattung faellt ja dann weg,weil ich es selbst finanziere.

    Dankeschoen :)

  • Summe beläuft sich auf ca. 10.000 euro
    ich bin 19,ohne Partner,mit Kind.

    Bevor ich wieder in deutschland bin muss ich davon Flug und alle Umzugkosten zahlen,erst dann kann es losgehen mit Wohneinrichtung,etc..

  • Hallo,

    ich würde äußerst vorsichtig mit der Verwertung des Vermögens sein, zumindest mit der Summe, die über die Vermögensfreigrenze geht (bei Dir 6.150 €), aber eigentlich auch mit der gesamten Summe. Prinzipiell ist Vermögen, welchens über das Schonvermögen hinausgeht, vorrangig für den Lebensunterhalt zu verwenden, wozu Möbel und eine Fahrerlaubnis nicht unbedingt dazu gehören. Insofern könnte Dir, wenn du das Vermögen so kurz vor Antragstellung auf ALG II für Sachen ausgibst, die nicht dem Lebensunterhalt dienen, ein fiktives Vermögen angerechnet werden und somit ein Anspruch auf ALG II für einen entsprechenden Zeitraum verneint werden.

    Insofern sehe ich 1. jetzt im Augenblick sowieso keinen ALG-II-Anspruch für Dich und 2. warne ausdrücklich, das Vermögen für irgendwelche Sachen auszugeben.

    Gruß!

  • Hallo,

    ich würde äußerst vorsichtig mit der Verwertung des Vermögens sein, zumindest mit der Summe, die über die Vermögensfreigrenze geht (bei Dir 6.150 €), aber eigentlich auch mit der gesamten Summe. Prinzipiell ist Vermögen, welchens über das Schonvermögen hinausgeht, vorrangig für den Lebensunterhalt zu verwenden, wozu Möbel und eine Fahrerlaubnis nicht unbedingt dazu gehören. Insofern könnte Dir, wenn du das Vermögen so kurz vor Antragstellung auf ALG II für Sachen ausgibst, die nicht dem Lebensunterhalt dienen, ein fiktives Vermögen angerechnet werden und somit ein Anspruch auf ALG II für einen entsprechenden Zeitraum verneint werden.

    Insofern sehe ich 1. jetzt im Augenblick sowieso keinen ALG-II-Anspruch für Dich und 2. warne ich ausdrücklich, das Vermögen für irgendwelche Sachen auszugeben.

    Gruß!

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