schon wohnungsangebot vorlegen?

  • Hallo,

    Ich lebe zurzeit noch im Ausland (bin Deutsch :) )
    und werde im Sommer wieder in meine Heimat zurueckkehren.

    Derzeit bin ich arbeitssuchend.
    Die Wohnungsgroesse und Wohnungskaltmiete wurde mir schon von der Arge mitgeteilt.
    Jedoch kann ich laut meinem verstaendniss erst den eigentlichen antrag in deutschland stellen.

    Die arge schrieb mir nun das ich sobald ich ein Wohnungsangebot vorliegen habe,es vorzeigen soll und dann wird entschieden ob es genehmigt wird oder nicht.

    So nun habe ich auch ein Wohnungsangebot gefunden,allerdings hab ich bzw konnte ich noch keinen antrag auf Alg2 stellen.
    Kann die arge die Wohnung trotzdem genehmigen (soweit der rest auch passt) obwohl ich erst im sommer den antrag in deutschland stellen kann? Vorher ist es mir nicht moeglich.
    Oder soll ich nun doch einfach den ausgefuellten antrag per Post nach Deutschland schicken?

    vielen dank schonmal

  • Hallo,

    Zitat

    Kann die arge die Wohnung trotzdem genehmigen (soweit der rest auch passt) obwohl ich erst im sommer den antrag in deutschland stellen kann?

    Theretisch ja, wobei es sich dabei nicht um den eigentlichen ALG-II-Antrag handeln dürfte, sondern um die sog. Kostenübernahmeerklärung. Darin wird nur erklärt, daß die ARGE die Kosten der Unterkunft übernehmen würde, wenn Du grundsätzlich einen Anspruch auf ALG II hast und der Hauptantrag dann auch genehmigt wird.

    Allerdings stellt sich mir die Frage, woher du im Dezember ein Angebot holen willst, welches erst im Sommer gelten soll. Ich kann mir irgendwie nicht vorstellen, daß sich ein Vermieter auf ein solch langfristiges und verbindliches Angebot einläßt.

    Gruß!

  • Dankeschön.
    Mit andern Worten ich brauche erst von der Arge eine bestätigung das ich berechtigt wäre,und anschliessend eine Schreiben für die Kostenübernahme,das ich wiederum dem Vermieter aushändige.

    Ja,es wird auch recht schwierig werden.
    Ich habe nun tatsächlich eine Wohnung gefunden die erst im Sommer vermietet wird (zwecks Renovierungsarbeiten)
    Deswegen war es mir so wichtig deswegen nachzufragen bevor die Wohnung bereits vermietet ist.
    Zumal ich in diesem Ort nun auch einen Kindergartenplatz für mein Kind habe.

  • ich "verbrauche" also erst mein erspartes für meinen täglichen lebensunterhalt,werde damit die monatliche miete zahlen bis ich auch kein vermögen mehr habe,und stelle erst viel später in deutschland den antrag um weiterhin eine grundsicherung zu haben,sollte ich bis dahin noch keine arbeit haben. (?)

  • Hallo,

    Du mußt Dein über die Freigrenze hinausgehendes Vermögen verbrauchen. Deine Vermögensfreigrenze liegt derzeit bei 3.850 €.

    Allerdings ist das überschüssige Vermögen angemessen zu verbrauchen. Du kannst Dir also davon jetzt nicht sonstwas leisten, sondern mußt es "sinnvoll" verbrauchen. Im allgemeinen wird dabei von den normalen Lebensbedarf analog zum ALG II ausgegangen - also je Monat 359 € für Dich, 215 € für das Kind (wenn unter 6 Jahren), 129 € Mehrbedarf, angemessene Miete, Krankenversicherung = Bedarf, der dann monatlich der Vermögensentnahme entspricht. Zwar wird an mancher Stelle darauf verwiesen, daß der doppelte Reegelsatz in diesem Zusammenhang als angemessen gilt - solchen Aussagen würde ich jedoch nicht allzu viel Vertrauen entgegenbringen.

    Gruß!

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