mit Freund zusammen ziehen

  • Ich (26) erwate mein erstes Kind. Kommt im März 2010. Mein Freund kriegt zur Zeit auch Hartz 4. Solange das mit seiner Rente geklärt ist. Er denkt das er 1600 Euro kriegt. Aber genau weiß das keiner. Liegt noch beim Gericht. Gegen Absage wurde geklagt. Er muss Miete bezahlen für eine 75 qm grosse Wohnung und Unterhalt für seine Tochter die bei der Mutter lebt.

    Wenn wir jetzt wegen unserer Tochter zusammenziehen würden würde ich dann noch Leistungen von der Arge kriegen oder was stände mir zu. Solange er noch Hartz 4 kriegt sehe ich da kein Problem aber was ist danach?

    Danke für eure Auskunft.

  • Hallo,

    da Ihr bei einem Zusammenzug automatisch als sogenannte "Einstandsgemeinschaft" gewertet werdet wird die Rente des Freundes auf einen eventuellen ALG-II-Anspruch angerechnet und es ist davon auszugehen, daß - wenn überhaupt - ein nur verschwindend geringer Anspruch auf ALG II besteht, zumal bei einer Rente nicht die bei einem Erwerbseinkommen üblichen Freibeträge gewährt werden.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!