Nebenkostenabr. jetzt erhalten für 2008, jetzt aber nicht mehr im Leistungsbezug ??

  • Hallo liebe Foren-Mitglieder,
    vieleicht kann mir bei euch einer helfen, habe viel gelesen hier im Forum aber keinen gleichwertigen Fall gefunden.
    Es geht um meine Tochter, die im Jahr 2008 Bafög und Hartz 4
    erhalten hat. Bafög von 01/08-07/08 und Hartz 4 von 07/08 bis 07/09. Ab 08/09 hat sie nach Erziehungsurlaub ihre Ausbildung wieder begonnen. Jetzt erhält Sie Bafög, Wohngeld und Kindergeld.
    Vor 14 Tagen kam die Abrechnung der Nebenkosten aus dem Jahr 2008, eine Nachzahlung von 400,00 Euro. Wir stellten einen Antrag bei der Arge auf Kostenübernahme. Dieser wurde postwendend abgelehnt, da Sie ja jetzt nicht mehr im Leistungsbezug steht und nicht hilfebedürftigt ist.
    Kann mir jemand aus Erfahrung sagen ob dies rechtens sein kann oder ob wir auf einer Grundlage gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch einlegen sollten? Danke an alle im voraus.

  • Hallo,

    wenn jemand zum Zeitpunkt des Antrages auf Übernahme der Nachzahlung von Betriebskosten nicht in Bezug von ALG II steht, werden i.A. tatsächlich diese Nachzahlungen nicht übernommen.

    Ob sich ein Widerspruch dennoch lohnen würde kann ich mangels Angaben zu der tatsächlichen heutigen Einkommenssituation jetzt nicht beurteilen.

    Alternativ kann Deine Tochter auch die darlehensweise Übernahme der Rückzahlung beantragen.

    Gruß!

  • Guten Morgen,
    vielen Dank für die Antwort. Denke dass wir auf jeden Fall in den Widerspruch gehen werden.
    Verstehe es halt nicht, da wollen Sie nicht bezahlen, aber meiner Freundin die im März erstmalig zum Lohn Hartz 4 beantragen mußte, der haben Sie ihr Guthaben aus dem Vorjahr voll angerechnet, obwohl sie die Miete das Vorjahr alleine getragen hat.
    Meine Tochter macht ihre Ausbildung und erhält Bafög, Wohngeld und Kindergeld. Defenetiv weniger als Hartz 4.
    Das ist doch sch.......
    Sorry, liebe Grüße

  • Hallo an alle im Forum,
    wollte nur mal kurz noch an alle, die eventuell dieses Problem auch mal haben sollten folgende Info weitergeben.
    Waren gestern beim Anwalt betreffend der Nebenkostenabrechnung zum Beratungsgespräch. Nach Aussage von Ihm fällt meine Tochter in die Problematik, Pech gehabt. Im Klartext heißt dass, wäre die Abrechnung bis 07/09 gekommen, wo sie noch im Leistungsbezug der Arge stand, dann hätten diese bezahlen müssen aber da Sie jetzt Bafög, Kindergeld und Wohngeld bezieht ist sie aus dem Leistungsbezug raus und somit keiner dafür zuständig außer sie selbst. Werden die 400,00 Euro jetzt abstottern.
    Jetzt haben wir aber Klarheit, ägern tut es einen halt trotzdem.
    Schöne Weihnachten an alle!!!

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