ALG II Leistungen und Wohnung

  • hallo!
    hoffentlich kann mir von euch wer helfen...
    ich habe gleich mehrere probleme:


    erstmal zu uns:
    wir sind eine bedarfsgemeinschaft, 21 und 23 jahre alt, unser
    sohn ist mitlerweile 6 monate alt (für ihn bekommen wir
    kindergeld und ich bekomme 300,- €uro elterngeld für 12
    monate). wir haben beide vorher alg I bekommen (war nicht
    viel, da wir beide nur eine lehre gamacht hatten) mitlerweile
    bekommt jeder von uns alg II.


    - soweit ich das richtig verstanden habe, beträgt der
    regelsatz 323,- €uro je person (also 646,- €uro) und für
    unseren sohn müsste es 215,- €uro geben UND die mietkosten
    müsste die arge auch in voller höhe übernehmen (290,- €uro
    kaltmiete + 150,- €uro nebenkosten ... macht zusammen
    440,- €uro im monat).

    DOCH...
    wie kann das sein, wir haben folgende leistungen pro monat
    zugesprochen bekommen:

    *zur sicherung des lebensunterhalts:
    - person A (211,68 €)
    - person B (211,68 €)
    - Kind (5,64 €)
    - (Gesamt lebensunterhalt: 429,- EUR)

    *kosten für unterkunft und heizung
    - person A (136,05 €)
    - person B (136,06 €)
    - Kind (136,06 €)
    - (Gesamt kosten für unterkunft und heizung: 408,17 EUR)

    *macht Gesamt: 837,17 EUR

    da stimmt doch was nicht.


    _________________________________________________


    - die heizkosten müssten ja in voller höhe übernommen
    werden, wir haben eine nachzahlung von 150,- €uro an
    unseren vermieter zu leisten.
    *müss die arge diese kosten auch übernehmen?

    ________________________________________________


    das nächste problem, wir wohnen in einer 52 m², 2 1/2
    zimmer, das haus ist uralt - kaum isoliert, darum die
    nachzahlung der heizung (obwohl wir kaum heizungen [wir
    heizen nur so, damit wir nicht mit winterjacke in der wohnung
    sitzen müssen] hätten wir eine heizkostenrechnung von fast
    200,- €uro im monat zu zahlen im winter)
    doch das größte problem ist, dass es bei uns in der wohnung
    schimmelt, für unseren sohn ist das sehr gefährlich.
    wir würden jetzt eine sozialbauwohnung bekommen, die
    natürlich günstig ist, doch in dieser wohnung gibt es keine
    zentralheizung, man müsste also eine ofen reinstellen...

    *muss die arge die kosten für einen ofen übernehmen, irgendwie müssen wir ja heizen?

    *und noch zu den kosten fürs holz, meine sachbearbeiterin sagt, dass wir nur einen teil dazugezahlt bekommen würden, aber ich dacht dass die arge die kosten für das holz komplett übernehmen müsste?

    ________________________________________________

    wir wohnen auch beide schon eine weile nicht mehr daheim,
    jedeoch hat keiner von uns eine wohnungserstausstattung
    beantragt, haben wir jetzt noch die möglichkeit dazu? wir
    haben uns im moment das geld für die ausstattung bei
    unseren eltern geliehen... und bei der erstausstattung für
    kinder ist es das gleiche.

    _______________________________________________

    ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    danke. mfg

  • Hallo,

    Zitat

    da stimmt doch was nicht.

    Habt Ihr außer dem ALG II, Kinder- und Elterngeld noch weitere Einnahmen wie Unterhalt, MiniJob oder so?

    Zitat
    Zitat

    UND die mietkosten
    müsste die arge auch in voller höhe übernehmen

    Nein. Die Kosten der Unterkunft werden nur maximal in der angemessenen Höhe übernommen.

    Zitat

    die heizkosten müssten ja in voller höhe übernommen
    werden

    Nein. Bei bestimmten Heizungsarten (wie Fernheizung) wird eine sog. Warmwasserpauschale abgezogen.

    Zitat

    wir haben eine nachzahlung von 150,- €uro an
    unseren vermieter zu leisten.
    *müss die arge diese kosten auch übernehmen?

    Nur dann, wenn Ihr zum Zeitpunkt der Nachzahlung bereits ALG II erhalten habt. Wenn Ihr meinetwegen in diesem Monat die Betriebskostenabrechnung erhalten habt und sich diese Abrechnung auf den Zeitraum Januar bis Dezember 2008 bezieht, Ihr aber 2008 kein ALG II bekommen habt, wird die Rückzahlung nicht übernommen.

    Zitat

    muss die arge die kosten für einen ofen übernehmen, irgendwie müssen wir ja heizen?

    Nicht unbedingt. Es ist auf dem Wohnungsmarkt absolut unüblich, Wohnungen ohne Heizmöglichkeiten zu vermieten, wewegen allein schon eine Finanzierung verweigert werden kann. Zumal es ja nicht mit der Anschaffung des Ofens allein getan ist: der Einbau darf nur von einem qualifizierten Fachbetrieb erfolgen. Im Prinzip kann die ARGE ein solches Wohnungsangebot ablehnen, zumal in aller Regel der Vermieter für die notwendigen Anschaffungs- und Installationskosten aufzukommen hat. Allerdings ist das auch immer eine Einzelfallentscheidung der ARGE.

    Zitat

    meine sachbearbeiterin sagt, dass wir nur einen teil dazugezahlt bekommen würden, aber ich dacht dass die arge die kosten für das holz komplett übernehmen müsste?

    Zu zahlen ist das, was sich eine unter sparsamen Gesichtspunkten wirtschaftende Familie im Niedriglohnsegment als Wintervorrat für eine Saison anschaffen würde. Langfristige Vorratshaltung für Zeiträume über eine Saison hinaus geht nicht, da die Hoffung besteht, dass in so langen Zeiträumen die ALG-II Bezieher wieder Arbeit finden.

    Zitat

    wir wohnen auch beide schon eine weile nicht mehr daheim,
    jedeoch hat keiner von uns eine wohnungserstausstattung
    beantragt, haben wir jetzt noch die möglichkeit dazu?

    Die Chancen stehen eher schlecht, aber Ihr solltet es dennoch versuchen.

    Gruß!

  • Zitat:
    da stimmt doch was nicht.

    Habt Ihr außer dem ALG II, Kinder- und Elterngeld noch weitere Einnahmen wie Unterhalt, MiniJob oder so?


    -> nein, wir bekommen nur alg II, kindergeld für unseren sohn und elterngeld im moment noch

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