Bedarfsgemeinschaft mit Ausländern

  • Hallo!
    Ich habe eine Frage zum Bedarfsgemeinschaft mit Ausländern.
    Ich komme aus Polen, wohne seit 4 Jahren in Deutschland und bin hier ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt (Arbeitsgenehmigungsfreie Beschäftigung laut §9 Abs 8 des Arbeitsgenehmigungsverordnung - wissenschaftliche Mitarbeiter an Hochschulen). Ich wohne mit meinem (deutschen) Freund, der mit dem Studium fertig geworden ist, hat sich arbeitslos gemeldet und ALG II bekommen. Meine Einkommen würden da berücksichtigt - und jetzt will ich fragen, ob es in Ordnung ist:
    Ich verdiene 690 e monatlich netto. Mein Freund bekommt die Hälfte für Unterkunft und Heizung, und von seinem Regelsatz wurde 70 e abgezogen, wegen meines Gehalts. Damit zähle ich auch als Leistungsempfänger?
    Mit steht ALG II nicht, da ich keine Arbeiterlaubnis und damit Zugang zu deutschem Arbeitsmarkt nicht habe. Ich muss jede 6 Monate in Ausländerbehörde nachweisen, dass ich über ausreichende Mittel verfüge (680 e monatlich) und ich darf keine abhängigen Personen unterstützen. Ich darf in der BRD keine Sozialleistungen (zB Wohngeld) beziehen, da es mir mit Verlust der Aufenthaltsgenehmigung (und ev. Abschiebung) droht.
    Sollen wir dann immer noch als Bedarfgemeinschaft gelten? Bedeutet für mich, dass ich als "Leistungsempfänger" gelte, dass ich mich strafbar mache? Kann ich gleichzeitig von der Arbeitagentur verpflichtet bin, mein Freund zu unterstützen, und bei der Ausländerbehörde beweisen, dass ich keine abhängige Personen unterstütze?
    Ich bedanke mich voraus für Ihre Hilfe und bitte um Verzeihung, wenn der Text schwer lesbar ist wegen vielen Fehler.
    Anna

  • Hallo,

    Zitat

    Damit zähle ich auch als Leistungsempfänger?

    Nein.

    Du selbst erhälst ja keine Leistungen und bei Dir wird das Einkommen, was über den eigenen Lebensunterhalt hinausgeht (also die 70 €), auf das ALG II Deines Freundes angerechnet. Damit aber unterstützt Du nicht im Sinne der Gesetzgebung eine von Dir abhängige Person.

    Gruß!

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