Können Eltern für Sohn -ALG II- Wohnung mieten

  • Hallo zusammen,
    da ich zu ersten Mal hier bin, bitte ich, eventuelle Fehler zu entschuldigen.
    Mein Problem (als Vater): Der volljährige Sohn (35 J.) wird nach 6-monatigem Klinikaufenthalt, psych. Erkrankung)im Januar 2010 aus einer Klinik in Baden-Württemberg entlassen. Da er in sein altes Umfeld nicht mehr kann und will, hat er die alte Wohnung zum Jahresende gekündigt. Er wird vorübergehend bei uns wohnen können. Da wir aber (beide Frührentner) auf 59 qm leben, geht dies nur für kurze Zeit. Die Wohnungssuche für den Sohn ist sehr schwierig: niemand will einen Hartz4-Empfänger mit Schulden o.ä.
    Was ist, wenn wir nun für den Sohn eine Wohnung anmieten und diesem überlassen - damit er überhaupt eine bekommt? Übernimmt die ARGE die Miete (natürlich werden wir auf die vorgegebene entsprechende Größe und den Mietpreis achten)? Können wir mit dem Sohn dann einen "Weitervermietungsvertrag" machen?
    Ich wäre sehr dankbar für Ratschläge, da ich für diese Frage nirgendwo eine Antwort finden kann...
    Schon jetzt vielen Dank und Grüße aus Bonn...

  • Hallo,

    der von Dir angedachte Weg ist problematisch und könnte zu Zahlunsgverweigerungens seitens der ARGE führen. Das Problem dabei ist, daß die ARGE die Wohnanmietung als freiwillige Unterhaltszahlung ansehen könnte und dementsprechend die Mietkosten nicht übernehmen könnte. Ausschlaggebend für diese Einschätzung ist die Praxis, daß bei Mietsverträgen mit den Eltern die Kinder praktisch als bei den Eltern wohnend angesehen werden und also eine Haushaltsgemeinschaft unterstellt wird. Dies kann man zwar durchaus wiederlegen, dürfet jedoch bei euch scheitern, da die gegenseitige wirtschaftliche Unterstützung ja mit dem Mietvertrag zwischen Kind und Eltern und dem Mietvertrag zwischen Eltern und Vermieter gegeben ist.

    Was aber kannst Du machen?

    Die erste Möglichkeit wäre ein klärendes Gespräch mit der ARGE. Im einzelfall ist es durchaus möglich, anders zu entscheiden.

    Eine zweite Möglichkeit wäre es, im Internet nach einem Verein an Deinem Wohnort zu suchen, der genau in diesen Sachen hilft. Hier mietet der Verein auf fremden Namen eine Wohnung an und betreut dann die Bewohner auch. Dieses Vorgehen wird von den ARGEN ohne Probleme akzeptiert. Gib in Google einfach mal die Begriffe Betreutes Einzelwohnen Wohnort an, wobei Wohnort natürlich der Deinige sein sollte.

    Gruß!

  • Vielen Dank für die schnell Antwort.
    Prima, diesen Weg werde ich mal ansatzweise versuchen...
    Ich habe Kontakt zum Verein für Angehörige von psychisch Kranken in Bonn.
    Nochmals Danke - man ist ja für jeden Strohhalm dankbar in so einer Situation.
    Grüße aus Bonn...

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