Anspruch auf Wohnung?

  • Hallo,

    ich bin 27 und gerade dabei, mein Studium zu beenden (schreibe meine Abschlußarbeit).
    Um die Zeit zu überbrücken, bis ich eine Stelle bekomme, (als Geisteswissenschaftlerin muß ich mit einer Wartezeit rechnen) visiere ich an, Hartz VI zu beantragen.
    Zur Zeit wohne ich bei meinen Eltern. Dieses mittlerweile seit zwei Jahren, davor habe ich im Studentenwohnheim gewohnt.
    Ich möchte unbedingt von zu Hause ausziehen, sobald das für mich finanziell irgendwie machbar ist.
    So wie ich die Gesetzeslage bislang verstehe, wäre mir der Auszug mit Hilfe von Hartz VI auf jeden Fall möglich, da ich ja über 25 bin. Ist das wirklich zutreffend? Oder kann es doch noch Probleme geben, da ich ja schon längere Zeit bei meinen eltern wohne, da diese genug Wohnfläche haben o.ä.?!)


    Gibt es jemanden, der Erfahrung mit einer solchen (oder ähnlichen) Situation gemacht hat?
    Würde mich über Antworten freuen, da mir das Problem schon seit längerer Zeit unter den Nägeln brennt.
    Vielen Dank schon im Voraus.

  • Hallo,

    Zitat

    wäre mir der Auszug mit Hilfe von Hartz VI auf jeden Fall möglich

    Nicht unbedingt und schon gar nicht "auf jeden Fall". Handelt es sich bei Dir um die Erstausbildung, sind die Eltern auch nach Abschluß des Studiums für eine Übergangszeit unterhaltsverpflichtet, weswegen eine eigener Anspruch durchaus entweder abgelehnt oder der (fiktive) Unterhalt angerechnet werden kann. Diese Praxis ist vor allem in letzter Zeit vermehrt zu beobachten.

    Aber das ganze ist auch immer als Einzelfall anzusehen und Du solltest durchaus einen entsprechenden Antrag stellen. Allerdings warne ich ausdrücklich aus o.g. Erfahrung heraus, sich einfach eine Wohnung zu nehmen und dann einen Antrag auf ALG II zu stellen.

    Gruß!

    PS.: Warum hats Du eigentlich Deine Frage gleich dreimal gestellt?

  • Schon mal herzlichen Dank für die Antwort.

    Zwar ist es schon etwas länger her, daß ich die Frage gestellt habe (inzwischen habe ich meine Arbeit abgegeben und warte auf mein Zeugnis), aber ich möchte das jetzt gerne noch etwas erläutern.

    Der Ort an dem ich studiert (und zeitweilig gewohnt) habe und der Wohnort, an dem ich gemeldet bin (bei meinen Eltern), liegen 30 km voneinander entfernt. Die Strecke bewältigt man mit der Bahn, ein Auto habe ich nicht.
    Ich würde viel lieber an meinem Studienort wohnen.
    Dafür gibt es mehrere Gründe:
    Persönlich habe ich hier meinen sozialen Hintergrund (was wahrscheinlich vom Amt niemanden interessiert).
    Ich sehe in der Universitätsstadt ein erheblich breiteres angebot was Nebenjobs zum Geldverdienen angeht. Sogar an solchen, die meine Branche (Kunstgeschichte bzw. im Museumswesen, hier habe sogar schon von 1-Eurojobs gehört, die andere Absolventen bekommen haben) bekommen haben.
    Langfristig habe ich vor zu promovieren, kann jedoch (zufolge der Rücksprache mit meinem Prof.) nicht damit rechnen, daß ich ein Stipendium bekomme. Insofern wären mir derartige Quellen, was die Finanzierung angeht, von Vorteil. Würde ich hingegen pendeln (was ich zwecks Betreuung der Doktorarbeit und auch Literaturbeschaffung schon müsste), würde ein erheblicher – auch finanzieller Aufwand entstehen, den ich selbst bestreiten müßte.
    Aber ob das Gründe sind, die ein Amt interessieren, ist die Frage.

    Meine Eltern sind beide Rentner, bekommen aber insgesamt so wenig, (< 1000 Euro) daß sie mich eigentlich nicht unterstützen können. Sie wohnen im eigenen Haus. Meiner Mutter wurde, bevor sie in Rente ging, der Anspruch auf ALG II mit der Begründung aberkannt, daß meine Eltern zuviel Wohnfläche besäßen, und davon abvermieten könnten.


    „Allerdings warne ich ausdrücklich aus o.g. Erfahrung heraus, sich einfach eine Wohnung zu nehmen und dann einen Antrag auf ALG II zu stellen.“

    Kannst du das näher erläutern, gibt es da Beispiele?
    ?

    War übrigens ein Versehen, das mit der dreimal gestellten Frage.
    Herzlichen Gruß

    Elisa

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