Einzug in eine Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,
    ich hätte da mal ne Frage und zwar:
    Ich wohne mit meiner Mutter und meinen Brüdern in einer Bedarfsgemeinschaft. Meine Freundin (Schülerin ) möchte gerne, weil sie daheim viel Ärger hat, zu uns ziehen. Sie arbeitet freitags, stundenweise, bei einer Zeitfirma und bekommt zusätzlich Kindergeld. Meine Mutter ist Hartz4-Empfängerin. Mich würde interessieren, ob meine Mutter dann Nachteile hätte, wenn meine Freundin zu uns ziehen würde.
    Bitte helft mir!

  • Hallo,

    da die Freundin nicht zu Eure Bedarfsgemeinschaft gehört (sondern zu der von ihren eigenen Eltern) würden Deine Mutter die Unterkunftskosten um den Anteil für die Freundin reduziert werden. Wenn meinetwegen die Miete derzeit 300 Euro bei 2 Personen beträgt und gezahlt wird, würde sie bei dem Zuzug nur noch 200 € erhalten. Gleichzeitig dürfet die Freundin selbst keinen Anspruch auf ALG II haben, womit alsi diese Lücke nicht so einfach geschlossen werden kann.

    Hinzu kommen Probleme für die Freundin selbst, wenn sie vor Erreichen des 25. Lebensjahres ohne vorherige Genehmigung der ARGE auszieht.

    Gruß!

  • Frage?

    Ich möchte mit meiner Partnerin zusammen ziehen, also eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft gründen. Meine Freundin hat allerdings einen Job. Wieviel darf sie im höchstens verdienen, ohne daß mir Hartz 4 gestrichen wird?

    mfg

    delta 51

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