Heizkosten angespart - Verwertbar

  • Ich bekomme Leistungen zur Grundsicherung. Dabei werden auch die Heizkosten (ÖL) erstattet.
    Dieses Geld habe ich angespart um die neue Öllieferung zu bezahlen. Nun soll das "Vermögen" zur Grundsicherung angerechnet werden. ist das rechtens???

  • Die Anrechnung als Einkommen ist rechtens, sofern der Leistungsträger die kompletten Kosten der Unterkunft trägt. Ansonsten wäre eine anteile Anrechnung vorzunehmen.

    Gruß

    Philipp

  • Hallo lulie,

    bereits vorhandenes Geld ist Vermögen, von außen neu hinzukommendes Einkommen. Übersteigen die Ansparungen (woraus auch immer) das Schonvermögen, muss der übersteigende Betrag verwertet werden.
    Die Falldarstellung ist nicht ausreichend klar. Fallen die Heizkosten nur dann an, wenn der Öltank nachgefüllt werden muss, sind die Heizkosten dann immer vom Leistungsträger zu übernehmen unter Ausschluss der Kosten für die Warmwasseraufbereitung. Für die aus dem Regelsatz zu tragenden Kosten kann und muss angespart werden, ebenso für alle sonstigen Anschaffungen (Ersatzbeschaffung Bekleidung etc.).

    Gruß

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!