Eine Sperre - Frage Partner ebenfalls Sperre

  • Hallo zusammen,

    meine Freundin ist ende letzten Monats zu mir gezogen.
    Alles genehmigt worden usw. >Eine BG<

    Nun hat meine Freundin noch eine Sperre bis ende November.
    Ich dagegen befinde mich in der Umschulung zum Berufskraftfahrer.
    Ich habe alle von mir gefordeten Maßnahmen mitgemacht und mir nichts zu schulden kommen lassen.

    Nun kommt die Härte:

    Meine Freundin hatte heute einen Termin bei der Arge um ihre Lebensmittelgutscheine abzuholen.
    Und da wird ihr gesagt, dass wir beide diesen Monat insg. 430 € ausgezahlt bekommen, wovon die Miete auch noch bezahlt werden muss. Das heißt uns bleiben gerade mal 50 € + 100 € Lebensmittelgutscheine.
    Dazu kommt, dass unsere Zuständige ohne meine Einverständnisserklärung entschieden hat, dass das komplette Geld auf das Konto meiner Freundin ausgezahlt wird.

    IST DAS RECHTLICH KORREKT ???
    Oder kann ich dagegen angehen.
    Denn im Prinzip können die mir doch nicht auch meine Ansprüche streichen, nur weil meine Freundin eine Sperre hat oder wohl?
    Muss ich erst Widerspruch einlegen oder darf man direkt zum Soziagericht gehen?

    Bitte um schnelle Tipps und danke euch im vorraus.

    Gruß Soulseeker

  • Hallo,

    Zitat

    dass wir beide diesen Monat insg. 430 € ausgezahlt bekommen

    Kann es sein, daß diese 430 € Dein Regelsatz und Deine anteilige Miete sind? Wenn ja, wäre das korrekt.

    Zitat

    Dazu kommt, dass unsere Zuständige ohne meine Einverständnisserklärung entschieden hat, dass das komplette Geld auf das Konto meiner Freundin ausgezahlt wird.

    Wenn das Konto Deiner Freundin in euren Antrag genannt wurde ist auch das korrekt.

    Gruß!

  • Huhu,
    nein, diese Frau sagte das von den 430,- € die komplette Miete noch abgeht. Also die gesamten 380,-€.

    Und Anträge hatten wir zuvor jeweils allein abgegeben. Die haben uns nur einen gemeinsamen Zuständigen gegeben.
    Ich hab dann in meiner Veränderungsmitteilung meine Freundin mit eingetragen. Sie ist ja zu mir gezogen.
    Daher müsste wenn überhaupt alles auf mein Konto eingehen und nicht auf das meiner Freundin.

    Wir hatten uns ausgiebig erkundigt bevor wir zusammen gezogen sind. Da hatte man uns noch mittgeteilt, das jeder seinen Anteil aufs eigene Konto gehen würde und nicht der gesamt Betrag auf ein Konto.
    Daher versteh ich das ganze nicht.

    Gruß

  • Hallo,

    Zitat

    nein, diese Frau sagte das von den 430,- € die komplette Miete noch abgeht. Also die gesamten 380,-€.

    Ja klar. Wenn die Sperre Deiner Freundin auch die KdU (= Kosten der Unterkunft) umfaßt, wirst du von Deinem Regelsatz und Deinem Anteil der KdU die gesamten Mietkosten tragen müssen. So gesehen ist die Auskunft der Frau richtig.

    Ansonsten lassen sich solche Sachen aus der Ferne ohne Kenntis des Sanktionbescheides und des ursprünglichen Bewilligungsbescheides schwer beurteilen.

    Zitat

    Da hatte man uns noch mittgeteilt, das jeder seinen Anteil aufs eigene Konto gehen würde und nicht der gesamt Betrag auf ein Konto.

    Das wäre mir bei einer Bedarfsgemeinschaft neu. Im Normalfall wird das ganze nur auf ein Konto überwiesen.

    Gruß!

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