Schwanger und unter 25 mit eigener Wohnung

  • Hallo,

    bei uns stellt sich jetzt folgende Situation dar:

    mein Sohn 19 ist in einer schulischen Ausbildung und bekommt keinen bafög. Der Kindesvater muss den komplette Bafögsatz (455 EUR) zahlen. Mein Sohn ist wegen der Ausbildung an unserem alten Wohnort verblieben. Wir wohnen ca. 200 km auseinander. Alle Kosten werden vom Unterhalt, Kindergeld und von uns (Mutter, Stiefvater) bestritten.

    Nun ist seine Freundin schwanger und wird Ende des Monats zu ihm ziehen. Das Kind kommt im November. Sie werden also in der nächsten Woche zum Amt gehen und einen hartz4 Antrag holen. Sie stellt den Antrag, mein Sohn geht in die Bedarfsgemeinschaft ein.

    Wie wird mein Sohn dann gehandhabt? Muss der Kindesvater dann noch zahlen? Wird dies angerechnet? Aufgrund des bafögs fällt er allein ja bei der ARGE raus. Aber wie verhällt es sich dann in der Lebensgemeinschaft?

    Wie sind überhaupt die Sätze bei 3 Personen? Wenn die Freundin die Ausbildung weiter macht und zusätzlich Elterngeld bekommt hat sie ca. 800 EUR. Die Miete kostet warm ohne Wasser ca. 350 EUR.

    Was müssen sie machen wenn das Kind da ist? Bekommen sie sonst noch leistungen als junge familie? Bekleidungsgeld oder ähnliches?

    Viele fragen, ich weiß, aber ich habe überhaupt keinen Plan und wir wollten mal schauen was im Endeffekt für beide bleibt wenn sie mit Kind zusammen wohnen.

    Viele Grüße, Johanna

  • Hallo,

    Zitat

    Wie wird mein Sohn dann gehandhabt?

    Gar nicht. Er gehört der Haus-, nicht aber der Bedarfsgemeinschaft an. Demenstprechend wird sein Mietanteil auch nicht von der ARGE berücksichtigt. Übersteigt sein eigenes Einkommen den Lebensbedarf von ihm, kann der übersteigende Anteil auf die restlichen Mitglieder der BG angerechnet werden. Allerdings sehe ich angesichts der von Dir genannten Zahlen keinen Anlaß dafür.

    Zitat

    Muss der Kindesvater dann noch zahlen? Wird dies angerechnet?

    Ja, muß er. In Punkto Anrechnung siehe meine 1. Antwort.

    Zitat

    Wenn die Freundin die Ausbildung weiter macht

    In diesem Fall fällt auch die Freundin aus dem ALG II heraus und es würde nur noch für das Kind Sozialgeld und anteilige Kosten der Unterkunft gezahlt werden.

    Zitat

    Wie sind überhaupt die Sätze bei 3 Personen?

    Da Sohn und Freundin in der Ausbildung sind, würde hier kein Satz gezahlt werden. Bleibt also nur das Kind: 215 € + anteilige angemessene Kosten der Unterkunft - Kindergeld = Anspruch. Unterbricht die Tochter die Ausbildung, würden für sie 323 € + anteilige angemessene Kosten der Unterkunft - etwaige weiteres Einkommen gezahlt werden.

    Zitat

    Bekommen sie sonst noch leistungen als junge familie? Bekleidungsgeld oder ähnliches?

    Die Tochter kann ab der 12. Schwangerschaftswoche einen Mehrbedarf wegen Schwangerschaft geltend machen, desweiteren kann die Erstausstattung für das Baby beantragt werden.

    Gruß!

  • Hallo,

    danke für die Informationen :)

    Was wäre wenn sie die Ausbildung unterbricht und dann 300 EUR Elterngeld bekommt.

    Hat sie dann immer noch Anrecht auf 323 EUR + anteilig angemessene Kosten Unterkunft

    oder

    nur noch auf 23 EUR + anteilig angemessene Kosten Unterkunft

    Sprich, wird das Elterngeld auf Hatz4 angerechnet?

    Und noch etwas, momentan wohnt mein Sohn in einer 2 Raum Wohnung mit einem abgeschlossenen Zimmer. Wir wollen das 3. Zimmer jetzt aufschließn lassen. Das Kind kommt im November. Übernimmt die ARGE schon die anteiligen Kosten für einen 3 Raum Wohnung ab 1.11. oder erst wenn das Kind da ist?

    LG Johanna

  • Hallo,

    Zitat

    Was wäre wenn sie die Ausbildung unterbricht und dann 300 EUR Elterngeld bekommt

    Die 300 € werden nicht angerechnet.

    Zitat

    Und noch etwas, momentan wohnt mein Sohn in einer 2 Raum Wohnung mit einem abgeschlossenen Zimmer. Wir wollen das 3. Zimmer jetzt aufschließn lassen. Das Kind kommt im November. Übernimmt die ARGE schon die anteiligen Kosten für einen 3 Raum Wohnung ab 1.11. oder erst wenn das Kind da ist?

    Ja, weil das Zimmer ja auch vorbereitet werden muß (z.B. Renovierung, Ausstattung usw.)

    Gruß!

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