ALG II und BAföG

  • Ich habe einen Antrag auf ALG II gestellt (da ich nach dem Studium nicht sofort Arbeit gefunden habe), der wurde mir bewilligt. Jedoch wurde BAföG von meinem Mann(der noch studiert) als Überschüssiges Einkommen angerechnet, sodass er mir, wenns nach ALG II-Bearbeiter geht, noch Unterhalt von seinem BAföG zahlen soll.

    Geht das überhaupt??

    Wird BAföG als Einkommen gerechnet??

  • Da es sich hierbei um eine andere soziale Leistung handelt, ist es meiner Meinung nach richtig, dass das Bafög mit angerechnet wird. Da dein Mann studiert, müsste es aber so sein, dass nur der Zuschuss Anteil des Bafög angerechnet wird, nicht aber der Darelehensanteil, da dieser zurück gezahlt werden muss.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!