Auszug aus BG zwecks Studium/Erst-Zweitwohnsitz

  • Hallo!

    Ich habe zwar mehrere Themen zu ähnlicher Problematik gefunden, aber nirgends wurde meine Frage richtig klar beantwortet, deswegen frage ich einfach mal explizit selbst nach:
    Wenn ich (volljährig) mit meiner Mutter und meinen zwei kleinen Geschwistern in einer ALG2-Bedarfsgemeinschaft wohne und zwecks Studium mir durch Bafög in einem anderen Ort (Studienort) eine Unterkunft suchen muss - lässt es sich arrangieren, dass ich trotzdem mein Zimmer in der gemeinsamen Wohnung behalten kann, da ich die Familie auch unbedingt über Ferien und z.T. WEs besuchen möchte bzw. für die Dauer der Ferien in der gemeinsamen Wohnung wohnen will?
    Wenn ich mein Bafög für einen eigenen Haushalt im Studienort bekomme - kann mir trotzdem parallel der Anteil an der ALG2-Gemeinschaft erhalten bleiben, z.B. als Zweitwohnsitz? Oder müsste ich dann quasi 1/4 der Miet-u. Wohnkosten aus dem Bafög selber tragen?
    Irgendwo stand etwas von der Definition von Lebensmittelpunkt - in diesem Fall könnte ich das schwer selbst definieren, da ich zwar natürlich mein Studium auf der einen Seite habe, aber gleichzeitig auch unbedingt so viel wie möglich bei der Entwicklung meiner Geschwister dabeisein will und meiner Mutter auch soviel wie möglich helfen will.

    MfG,
    Papperlapapp

  • Hallo,

    Zitat

    lässt es sich arrangieren, dass ich trotzdem mein Zimmer in der gemeinsamen Wohnung behalten kann, da ich die Familie auch unbedingt über Ferien und z.T. WEs besuchen möchte bzw. für die Dauer der Ferien in der gemeinsamen Wohnung wohnen will?

    Theoretisch ja, in der Praxis gibt es Schwierigkeiten. Mit Studienaufnahme und Auszug gehörst Du weder zur Bedarfs- noch zu Hausgemeinschaft Deiner Mutter. Insbesondere letzteres macht in diesem Zusammenhang Schwierigkeiten: weil sich die Personenzahl der BG entsprechend reduziert, ändert sich auch die angemessene Größe der Wohnung und der Unterkunftskosten. Das kann zu Problemen für Deine Mutter führen, zumal das Argument, daß Du Ferien bei ihr machen willst, in diesem Zusammenhang nicht unbedingt interessiert.

    Zitat

    kann mir trotzdem parallel der Anteil an der ALG2-Gemeinschaft erhalten bleiben, z.B. als Zweitwohnsitz?

    Siehe Antwort oben.

    Zitat

    Irgendwo stand etwas von der Definition von Lebensmittelpunkt

    Das hat nichts mit Deinem Fall zu tun.

    Ansonsten würde ich Dir raten, VOR Auszug eine Auszugsgenehmigung bei der ARGE einzuholen. Damit hättest Du dann u.U. Anspruch auf Mietbeihilfe für den neuen Wohnort.

    Gruß!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!