komplizierter Fall mit ALG II, eig. Wohnung, Elternunterhalt

  • Ich bin 24 und gerade mit dem Studium fertig. Job ist, wenn alles gut geht, für Frühjahr 2010 in Aussicht. Habe Bafög bekommen und die letzten Jahre im Wohnheim gewohnt. Zu meinen Eltern zurück ist nicht - wir mögen uns nur, wenn wir uns nicht sehen müssen. :mad:
    A-Amt hat beantragte 1-R-Wohnung bewilligt - muss also von Amts wegen nicht zu den Eltern zurück. Nun muss ich den Mietvertrag unterschreiben und mich pol. ummelden. Erst danach kann ich den Antrag auf ALG II abgeben - der ja dann auch noch einige Zeit zum Bearbeiten braucht.
    Also ist ALG II noch nicht bewilligt - ich hätte aber dann schon einen Mietvertrag mit allen Pflichten...! :confused: Also volles Risiko auf meiner Seite...

    *Hat jemand schon Erfahrung mit so einem komischen Fall?
    *Sind meine Eltern unterhaltspflichtig :eek: (ich soll dem A-Amt alle möglichen Einkommensnachweise meiner Eltern mitbringen, weil ich U25 bin)

    Bitte um Hilfe! Danke!

    Emy

  • Hallo auch,bin selbst Mutti einer Studentin,sie ist 25.Also eigentlich müssen deine Eltern bis zur Vollendung deines 25 Lebensjahres noch Unterhalt zahlen.Meine Tochter wohnt auch nicht mehr zuhause und hat das Problem ob sie überhaupt Unterstützung für ihre Wohnung bekommt,denn eigentlich ist von unsrer Siete aus auch nicht mehr die verantwortung Unterhalt zu zahlen

  • Hallo,

    Emy --> irgendwelche Zusagen in Sachen Wohnung von dem Arbeitsamt (zuständig für ALG I) haben keinerlei Einfluß auf irgendwelche Ansprüche hinsichtlich ALG II. Anders gesagt: das Arbeitsamt kann solche Genehmigungen für eine eigene Wohnung gar nicht geben und macht dies im Normalfall auch nicht - es sei denn, bei Dir vor Ort ist das Arbeitsamt auch für ALG II zuständig. Ich wäre also an deiner Stelle äußerst vorsichtig.

    Prinzipiell gehörst Du bis zum 25. Lebensjahr der Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern an und das Einkommen Deiner Eltern ist mitentscheidend.

    @siebenhaus -->

    Zitat

    eigentlich müssen deine Eltern bis zur Vollendung deines 25 Lebensjahres noch Unterhalt zahlen

    Falsch. Du verwechselst Unterhaltsverpflichtung mit Bedarfsgemeinschaft. In Sachen ALG II gehört das Kind bis zum 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern und wird im Allgemeinen bei den Eltern angerechnet. Aber auch wenn das Kind älter ist, endet nicht die Unterhaltspflicht (sondern nur die Zugehörigkeit zur BG): bis zum Abschluß der Erstausbildung sind die Eltern weiter unterhaltsverpflichtet. Im Extremfall kann auch ein Kind mit meinetwegen 35 Jahren, welches sich noch in der beruflichen Erstausbildung befindet, Unterhalt einfordern. Es gibt bestimmte Ausnahmekriterien, aber die ändern nichts daran, daß das Alter nicht unbedingt mit der Unterhaltspflicht zu tun hat.

    Gruß!

  • Sorry, habe mich nicht korrekt ausgedrückt. Die Zusage kam von der Stelle die für das ALG II zuständig ist (habe auch eine schriftliche Bestätigung).
    Eine definitive Zusage über eine Bewilligung von ALG II habe ich nicht - nur die Aussage "es sollte kein Problem sein". Auf meine Frage nach der Unterhaltspflich meiner Eltern kam die Antwort: "Sie haben ja Bafög bezogen, das wir kaum was sein"

    Ich finde das komisch, dass ich erst mal was mieten und mich anmelden soll, ohne dass die Finanzierung steht.

    Da müssten also im Extremfall meine Eltern mir dann die Miete für die Wohnung und Unterhalt zahlen?

  • Hallo,

    wenn Du eine schriftliche Kostenübernahme hast, sehe ich eigentlich kein Problem, was die Wohnung selbst betrifft.

    Die Frage nach dem Unterhalt sieht u.U. tatsächlich etwas anders aus. Wie hoch ist das Nettoeinkommen Deiner Eltern? Verfügen Sie über Vermögen? Eventuelle Angaben dazu kannst du mir auch per PN schicken, falls Du diese nicht öffentlich stellen willst.

    Gruß!

  • Hallo,

    ok, habe Deine Angaben per PN erhalten.

    Die Unterhaltspflicht der Eltern ist bei Dir aus zwei Gründen noch vorhanden: 1. bist Du noch nicht 25 un d gehörst somit zur BG Deiner Eltern. 2. endet die Unterhaltspflicht nicht automatisch mit Beendigung der Erstausbildung, sondern läuft noch eine gewisse Übergangszeit bis zur Aufnahme eines Jobs.

    Aus diesen Gründen kann es sein, daß ein eigener ALG-II-Anspruch angelehtn und auf Deine Eltern verwiesen wird - zumandist solange Du noch 24 Jahre bist. Das Einkommen Deiner Eltern spricht auch nicht gegen die Unterhaltsmöglichkeit.

    Du solltest also durch einen Antrag auf ALG II stellen, aber zumindest bis zum 25. Lebensjahr damit rechnen, daß es nicht genehmigt wird.

    Gruß!

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