Zähle ich als Vater und Student zur BG?

  • Hallo,

    Ich lebe seit 3 Jahren mit meiner Freundin und unseren zwei Kindern in einer Wohnung. Wir sind beide Studenten, sie bekommt Bafög (glaube Höchstsatz), ich ungefähr den gleichen Betrag von meinen Eltern. Unsere kinder bekommen von der Arge "Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts". Diese Leistungen wurden damals (also vor ca.3 Jahren) von meiner Freundin beantragt. Wir waren alle 4 bei der Antragsstellun anwesend. Die damalige Sachbearbeiterin wehrte alle meine Versuche ab, ihr eine Studienbescheinigung oder "Einkommens-"Belege von mir zu geben; ich sei Student und habe mit allem nichts zu tun.

    Heute habe ich dann einen Brief des neuen Sachbearbeiters bekommen, ihm mittels des automatisierten Datenabgleichs zu Ohren gekommen, dass ich Kapitalerträge hatte, dass sei ihm aber nicht bekannt gewesen! Ich solle nun alles nachweisen.

    Was soll das also? Hat die "alte" Sachbearbeiterin recht, oder hat sie einfach die genaue Lage nicht kapiert (obwohl wir sie mehrmals daurauf hingewiesen haben,dass ich mit meiner Familie zusammen wohne)?

    Sollte ich jetzt plötzlich doch zur BG gehören (was ja irgendwie Sinn macht), welchen Freibetrag habe ich dann? Eigentlich könnte ich dann ja meinen bisherigen Job kündigen und auch noch einen neuen, zusätzlichen erst gar nicht annehmen (was ich aber nicht machen werde).
    Berechnen die dann, dass zB 600€ für mich reichen (was ich von meinen Eltern bekomme) und alles,was darüber geht, von den Leistungen für unsere Kinder abgezogen wird?
    Meiner Freundin haben Sie diese Auskunft damals gegeben, deswegen hat sie auch nur einen Job, wo sie 100€ verdient, damit sie alles behalten kann.
    Gleich ist Schluss, ich wiederhole mich, aber noch mal der Genauigkeit wegen: In den Bescheiden stehen als Empfänger unsere Kinder, in der Berechnung stehen wir alle, meine Freundin und ich haben da jeweils ein Einkommen von 0,00€. Wie können die von 0€ ausgehen, wenn ich nie etwas belegen musste, nein, nicht sollte, durfte?


    Dankedankedanke,

    Elefant

  • Hallo,

    prinzipiell gehörst Du zur BG, auch wenn Du selbst keine Leistungen erhälst. Dennoch wird Dein eigenen Lebensbedarf übersteigendes Einkommen auf das ALG II Deiner Freundin angerechnet. Insofern hat die damalige SB tatsächlich falsch gehandelt: sie hätte Deine Einkommenssituation durchaus prüfen müssen.

    Kapitalerträge gehören nicht unbedingt zum Einkommen, weisen aber eben auf Vermögen hin. Hier werden die ARGEn natürlich aufmerksam und wollen dann entsprechende Details wissen. Das ist soweit auch korrekt.

    Beim Vermögen gilt ein Freibetrag von 150 € je Lebensjahr + einmalige 750 €. Kompliziert wird es jedoch, wenn das Vermögen während des ALG-II-Bezuges entstanden oder vergrößert ist/wird: dann zählt es nicht mehr als Vermögen, sondern als Einnahme und kann entsprechend angerechnet werden.

    Gruß!

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