eigentumswohnung kaufen VOR ALG II?

  • Hallo,

    ich frage mich gerade, ob das geht. Reduziert man auf diese Weise das anrechenbare Vermögen (wenn mans richtig macht)?, oder mache ich hier einen schwerwiegenden Denkfehler mangels Kenntnisse? (hab noch keine erfahrung damit). Mich interessiert vor allem: gibt es fristen, die man einhalten muß (z.B. zwischen kauf der wohnung und eintritt des hartz4-empfangs o. höhe für eigenkapital bzw. abzahlung) und: gelten die wohnungsgrößen wie bei mietwohnungen (60 qm für 2 Personen?)?

    Zu meiner Situation: die arbeitsmarktlage führt dazu, dass ich immer so "unterkante oberlippe" an hartz4 "vorbeischramme" - noch. - Jetzt weiss ich halt nicht: kann ich noch ne wohnung kaufen. Ist es ein kluger Schritt oder kann ich mein geld besser gleich zum fenster rauswerfen?

    bitte um eure beiträge, meinungen etc. - merci vielmals. :rolleyes:

  • Hallo,

    von einer solchen Aktion kann ich nur abraten. Vermögen ist vorrangig für die Sicherung des Lebensunterhaltes aufzubrauchen und eine zu kurze Frist zwischen Kauf und Eintritt ALG II kann durchaus negativ bewertet werden. Abgesehen davon kommen u.U. die Belastungen hinzu, die man während eines ALG-II-Bezuges kaum tragen kann.

    Bitte habe Verständnis dafür, daß ich auf die Details Deiner Fragen nicht eingehe - ich bin prinzipiell nicht zur Ratschlägen zur "Optimierung" eines Vermögens bereit.

    Zitat

    gelten die wohnungsgrößen wie bei mietwohnungen (60 qm für 2 Personen?)?

    Jain. In manchen Kommunen werden Eigentumswohnungen diesbezüglich genauso behandelt wie Mietwohnungen, in anderen wiederum gibt es hier andere Bestimmungen. Das kannst Du nur vor Ort erfahren.

    Gruß!

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