Wer kennt sich aus ?

  • Hallo an Hartz-Experten,
    ich habe schon ein wenig im Netz recherchiert, bin aber nicht richtig weitergekommen ;( Kurze Schilderung : Mein netter Ex-Chef schuldet mir 4 Monatsgehaelter. Inzwischen warte ich zwar noch auf das Geld, arbeite aber nicht mehr fuer ihn. Sondern war gezwungen, Hartz 4 zu beantragen. Da mir mein Gehalt immer zugesichert wurde (und ich meinen Vermieter vertroestet habe), lief inzwischen 3fache Miete auf. Der Hartz4-Antrag wurde bewilligt - und die rueckstaendige Miete (2fach) wurde als Darlehen uebernommen. Mit dem Amt habe ich vereinbart, dieses Miet-Darlehen per 50,- Euro/Monat zuerueckzuzahlen. Da meine Miete fuer meine 2 Zi (45qm) zu teuer ist, wird mir der 'Mietueberschuss' von den 345,- Euro abgezogen. So bleiben 215,- Euro, minus 50,- Euro fuer das Mietdarlehen - bleiben 165,- Euro. Da die Heizkosten mit 70,- Euro auch zu teuer sind (dank dem Schiet-Nachspeicher und ausserdem zu hoch veranschlagt wegen Vormieter) - aber trotzdem monatlich bezahlt werden muessen, bleiben nach Adam Riese 165 minus 70 --> 95,- Euro. Sorry, so richtig verstehe ich das nicht ??? Ich wohne nicht weder schick noch in exclusiver Wohnlage, 60er Jahre Bauwerk, alle Wohnungen um mich herum sind nicht wesentlich guenstiger. Ja, es stimmt, ich koennte vom Hamburger dicht besiedelten Stadtteil nach meinetwegen Buxtehude ziehen. . .da sieht der Mietspiegel anders aus ;) Meine 'Lage' ist auch nur vorruebergehend . . . aber . . . 95,- Euro im Monat ???
    Kann mir bitte jemand sagen, ob das rein rechtlich ok ist ???

    Vielen Dank
    Petra Hartz

  • normalerweise nicht. die 347 € sind dafür gedacht, den lebensunterhalt zu bestreiten und die mietkosten gehören extra gedeckt.

    du solltest mal mit deinem arge-berater sprechen, da dies in meinen augen nicht wirklich mit rechten dingen zu geht.

    warum musstest du überhaupt hartz iv beantragen, hast du keinen anspruch auf arbeitslosengeld i?

    gruß

  • Danke Herr Pikary fuer die Antwort-Zeilen. Meine Arge-'Beraterin' meint, dass es einen maximalen Betrag fuer die Miete gibt - ich glaube, er liegt bei 385,- (muesste nachsehen). Dann kommt 20,- fuer Heizung plus 10,- Aqua obendrauf, und dann 347,- hinzu --> macht der Betrag, der mir (jedem/r) zusteht. Wenn also die Miete hoeher ist als der Maximalsatz, muss man das von den 'eigenen' 347,- berappen.
    So ist die Auffassung 'meiner' Arge-Lady. Anderer Berater - andere Meinung ??

    Gruss
    Petra Hartz

    P.s. Ach ja - Arbeitslosengeld gibts nicht, weil kein klassisches Angestelltenvehaeltnis vorlag. Handelte sich um ein laengerfristiges Projekt mit Honorarverguetung.

  • hallo herr snoopy,

    . . . tja. . .die miete wird ja auch uebernommen. . . nur nehmen sie's eben anteilig auch von den 345,- . . . siehe text no.1

    . . . naja. . . war nur so'ne schilderung und frage zwischendurch. . . mir bleibt ja die zuversicht und der glaube. . . bin ja schliesslich noch jung ;)

    aber angenommen ich waere gute 30 jahre aelter, wuerde mir ernsthaft die flatter gehen. . .allerdings wuerde ich dann auch zu denjenigen zaehlen, die genau en detail wussten, was ihnen so alles zusteht. . .

    so setzte ich mich (nebenbei) lieber hin und schreibe all diese begebenheiten auf - und zitiere gerne meinen 'sachbearbeiter': "das kann ich eh keinem plausibel machen"

    ahoi

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