ALG II Unterstützung - Umzug durch Einstiegsqualifizierungsjahr

  • Ich habe eine Frage ich fange dieses jahr (1.Oktober) ein Einstiegsqualifizierungsjar an... jetzt muss ich aus meiner normalen wohnung (eltern) umziehen da die arbeitsstelle weiter enfernt ist. da die 210 € Lohn vom job nicht ausreichen bekomme ich die miete und gehalt zur sicherung des lebensunterhalts vom arbeitsamt bezahlt.

    da wo ich dann arbeite ist der erstwohnsitz. bei meinen Eltern zweitwohnsitz. was ist wenn einer meiner Eltern jetzt auch ein antrag auf alg2 stellt, bekomme ich dann nicht das komplette geld vom arbeitsamt. ich wohne ja so zu sagen nicht bei meinen eltern.

    Danke im vorraus

  • Ich habe ja bei meinen Eltern den 2 Wohnsitz.
    und in meiner wohnung erst wohnsitz wirkt sich das dann auf meine Förderung vom Arbeitsamt aus bzw. bekomme ich dann weniger?

  • und ich bekomme ja auch so zusagen ALG2 für die miete und dann noch geld zur sicherung des lebensunterhalt lebensmittel trinken etc.
    aber meine Eltern müssen gezwungener weise auch so einen antrag stellen.

  • Hallo,

    Zitat

    und in meiner wohnung erst wohnsitz wirkt sich das dann auf meine Förderung vom Arbeitsamt aus bzw. bekomme ich dann weniger?

    Nein, im Normalfall nicht. Entscheidend ist nicht der Erst- oder Zweitwohnsitz. sondern der Lebensmittelpunkt.

    Zitat

    aber meine Eltern müssen gezwungener weise auch so einen antrag stellen.

    Wieder so eine rätselhafte Aussage. Niemand wird (und kann) dazu gezwungen (werden), einen Antrag auf ALG II zu stellen...

    Gruß!

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