Brauch mal eine Rat wegen Grundsicherung

  • Guten morgen,

    ich 32 bin mit meinen Kindern (7 und 3 Jahre alt) am 01.09.2009 in eine von der Arge genehmigte Wohnung gezogen.
    Der Bescheid über das Geld hatte ich ein paar Tage später. Auf dem Stand Monatlich zustenende Leistung 522,50 Euro.
    Nun warte ich und warte ich auf die Überweisung des Geldes und es kamen nur 61,50 Euro. Nach Anrufen bei meiner Sachbearbeiterin sagte Sie mir das bei den 522,50 Euro ja noch die Miete abgezogen wird.
    Ist das so richtig. Hat der Unterhalt für die Kinder (257 Euro und 214 Euro) etwas mit meiner Grundsicherung zu tun? Außerdem verdiene ich ca. 150 Euro im Monat bei einem Minijob. Ich weiß das man das angerechnet bekommt, aber trotzdem dürfte doch mehr als 61,50 Euro rauskommen, oder?
    Was soll ich machen?

    Grüße
    Fiatxenia

  • Hallo,

    Unterhalt ist generell ein Einkommen und wird bei dem ALG II angerechnet. Das bedeutet bei Deinen Kids ein Einkommen von 421 € bzw. 378 €, was schon relativ hoch ist. Von Deinen 150 € werden auch noch 40 € angerechnet. Besonders bei dem ersten Kind könnte das Einkommen zu hoch sein und daher bei Dir angerechnet sein. Genauers kann ich aber ohne Kenntnis des Bescheides nicht sagen.

    Was mich allerdings wunder: daß Du noch keine Aufforderung bekommen hast, für Deine Kinder Wohngeld zu beantragen. Damit wirst Du rechnen müssen, da Deine Kids mit dem Wohngeld aus dem ALG II herausfallen könnten.

    Gruß!

  • Hallo lieber Hoppel,

    danke für Deine Antwort. Doch ich mußte schon Wohngeld beantragen für die Kinder.
    Aber das hat doch trotzdem nix mit meiner Grundsicherung zu tun, oder. Ich verstehe das man mir meinen Minijob abzieht aber doch nicht den Unterhalt der Kinder?

    Gruß
    Fiatxenia

  • Hallo,

    Zitat

    Aber das hat doch trotzdem nix mit meiner Grundsicherung zu tun, oder


    Doch, durchaus. Übersteigt das Einkommen Deiner Kinder (Unterhalt + Kindergeld + Wohngeld) den eigenen Bedarf, kann Dir durchaus der übersteigende Anteil als Einkommen angerechnet werden. Und durch den Unterhalt ist das Einkommen relativ hoch.

    Aber das alles kann nur mit Kenntnis des konkreten Berechnungsbogen gecheckt werden - alles andere ist reine Spekulation. Du solltest mal die auf genannte Nummer kostenlos anrufen - da bestehen dann auch Möglichkeiten, Deinen bescheid zu prüfen.

    Gruß!

  • Hallo,

    so wie vermutet: laut Bescheid ist das Einkommen der Kinder höher als der eigene Bedarf (der Kinder), insofern ist grundsätzlich das übersteigende Einkommen bei Dir zu berücksichtigen.

    So weit so gut.

    Dennoch ist der Bescheid selbst laut erstem Augenschein nicht richtig, da hier offensichtlich nicht die Mietkosten bei den Kindern berücksichtigt sind.

    Alles weitere morgen telefonisch....

    Gruß!

  • Hallo,

    der Bescheid ist definitv falsch und ich rate dringendst zu einem Widerspruch. Asu Datenschutzgründen kann und will ich das nicht hier ausbreiten, bitte mich einfach per PN anmailen oder unter xxxxxx anrufen.

    Gruß!

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