Kaltmiete für 3 Personenhaushalt

  • Wie hoch ist die Kaltmiete für einen 3 Personenhaushalt?
    Ich wohne in Reinheim Odenwald,nach dem Auszug meiner Tochter wurde mir mitgeteilt,mich nach einer kleineren Wohnung umzuschauen.Von vorher 500€Kaltmiete,soll ich mir nun eine Wohnung bis 387,40 Kaltmiete suchen.Zudem wurde mir eine qm Zahl von 60 qm genannt,das kann doch irgendwie nicht angehen.Habe hier erfahren es können zwischen 70-75qm sein.
    Wie kann ich in Erfahrung bringen welche Richtlinien ich befolgen muss u.s.w.

  • Hallo,

    jede Kommune legt im Prinzip selbst die angemessenen Kostend er Unterkunft (KdU) und die Wohnungsgröße fest. Diese Zahlen werden nur in den seltensten Fällen veröffentlicht (wenn, dann unter arbeits-los.de) und es gibt keine bundesweiten Vorgaben. Insofern kann Dir keiner sagen, ob die Zahlen bei Dir hinhauen oder nicht.

    Das mit den 60 qm kommt mir allerdings auch arg klein vor. Aber Du schreibst ja auch, daß die Tochter ausgezogen sei - seid Ihr also jetzt ein 2-Personen-Haushalt? Denn dann würden die 60 qm auch wieder hinhauen.

    Gruß!

  • In der Regel ist es auch dann für das Amt akzeptabel, wenn die Quadrtameter-Zahl höher ist, aber: der Kaltmiet-Preis darf den Satz, den dir das Amt zahlt, nicht überschreiten. Also darfst du dir ruhig eine größere, aber keine teurere Wohnung suchen.
    Gruß Chiemsee

  • Hallo,

    Chiemsee hat zwar recht, daß viele ARGEN eine größere Wohnungsgröße tolerieren, allerdings besteht auf diese Tolerierung kein Rechtsanspruch. Soll heißen: wenn die Kommune irgendwann (noch mehr) verschuldet ist, kann durchaus mit einer Verschärfung der Regel gerechnet werden, was dann Ärger bedeuten würde. Insofern empfehle ich, sich trotz dieser Toleranz in dem gesicherten Rahmen (hier also für 2 Personen 60 qm und 3 Personen 75 qm) zu bewegen.

    Gruß!

  • Wir sind noch zu dritt,mein Sohn lebt noch zu Hause.Also heisst das,dass die Wohnung 75qm haben darf?Wie kann es aber sein,dass 1.Person eine Kaltmiete von 300€ zugestanden wir u. bei 3.Personen 385€.Kann mir das jemand plausibel erklären.Danke für die Mühe....

  • Hallo,

    wenn Ihr tatsächlich zu dritt zusammenwohnt, sind die genannten 60 qm zu wenig. Ich habe seit der Einführung von ALG II noch nicht gehört, daß auch nur eine einzige Kommune eine derart geringe qm-Anzahl für 3 Personen zugesteht.

    Zitat

    Kann mir das jemand plausibel erklären

    Ohne Kennntis des Bescheides und des Berechnungsbogens wird Dir niemand aus einem Forum hier eine plausible Antwort geben (können). Wende Dich kostenlos an sozialhotline.de, dort kann man solche Bescheide checken und Dir weiter helfen.

    Gruß!

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