2 Wohnungen

  • Wenn jeder für sich wirtschaftet und jeder für sich Miete bezahlt, 2 Küchen vorhanden sind etc., lässt sich eine Bedarfsgemeinschaft wohl kaum begründen.
    Gruß Chiemsee

  • Hallo,

    ich liebe solche Antworten. Ohne Erklärungen, ohne Substanz und ohne Hintergrundwissen über die tatsächlichen Verhältnisse. :mad:

    Die Frage an sich hat kaum Anhaltspunkte zu weiteren Schlußfolgerungen - die Antwort allerdings auch nicht.

    Theoretisch und auch praktisch ist auch bei nur einer Küche unter bestimmten Voraussetzungen eine Bedarfsgemeinschaft auszuschließen. Auch das Argument "jeder zahlt für sich Miete" ist - gelinde gesagt - Unsinn, weil gerade das nicht unbedingt ein Parameter für eine BG oder WG ist.

    Es kommt auf andere Sachen an, auf die ich aber bewußt hier nicht näher eingehen werde.


    Gruß!

    Nachtrag: BG --> Bedarfsgemeinschaft , WG -- Wg im landläufigen Sinn

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