U25 - Wohnung mit Freund - Anspruch auf ALG II

  • Hallo zusammen,

    ich habe nach meiner Ausbildung nicht direkt Arbeit gefunden und war erstmal einen Monat arbeitslos. Für diesen Monat habe ich 240€ ALG I ohne Probleme bekommen, aber meine Miete beträgt 309€, meine Monatskarte 47€ und mit Essen und Trinken... Naja, ihr könnt euch denken, dass ich mit einem dicken Minus aus dem Monat ging.

    Ich wollte ALG I auf ALG II aufstocken lassen, aber wie hätte ich das tun können? Besteht jetzt noch Anspruch oder ist der verwirkt? (Mein Freund und ich hatten einen Termin, bei dem man meinem Freund Hartz IV ausgeredet hatte... Ich war zu der Zeit arbeiten, habe gehofft, er bringt einen Antrag für mich mit oder weiß mehr. Jetzt war ich wieder bei null... ähh im Minus.)

    Weiteres Wissenswertes?
    Ich bin 21 Jahre, nach 3jähriger Ausbildung, eigene Wohnung mit meinem Freund (26, arbeitslos) und ca. 600km von da entfernt wohnend, wo sich meine Eltern befinden (haben selber nix, deswegen konnte ich auch während der Ausbildung BAB beziehen).

    Liebe Grüße
    Sascha-Maria

  • Hallo,

    Zitat

    Ich wollte ALG I auf ALG II aufstocken lassen, aber wie hätte ich das tun können?

    Einen Antrag stellen? :confused:

    Zitat

    Besteht jetzt noch Anspruch oder ist der verwirkt?

    Theoretisch besteht immer noch ein Anspruch. Allerdings gehörst Du noch zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern und je nach Zeitpunkt des Auszuges von Deinen Eltern könnte es damit Probleme geben. Im Extremfall wirst Du an Deine Eltern zurück verwiesen. Weigerst du Dich, bekommst Du keine Leistungen für die Miete und nur den verringerten Regelsatz von 287 €, auf den dann allerdings Dein ALG I angerechnet werden würde.

    Gruß!

  • Woher bekommt man denn den Antrag? Also kann man den auch runterladen? In der Arge hat man mir jedenfalls keinen gegeben :-/

    Der Zeitpunkt meines Auszuges war der 1. September 2006. Ich musste für die Ausbildung umziehen, da sollte es ja keine Probleme geben. Ging ja nicht anders.

  • Hallo,

    Zitat

    Ich musste für die Ausbildung umziehen, da sollte es ja keine Probleme geben. Ging ja nicht anders.

    Irrtum! Die ARGE kann durchaus verlangen, daß Du zurück zu Deinen Eltern gehst. Es sei denn, Du hättest Dir damals VOR Auszug eine entsprechende Auszugsgenehmigung eingeholt - ich befürchte aber mal, daß Du das nicht getan hast. Also bleibt es bei dem von mir beschriebenen Szenario.

    Zitat

    Also kann man den auch runterladen? In der Arge hat man mir jedenfalls keinen gegeben

    Warum man Dir keinen gegeb hat, könnte mit dem zusammenhängen, was ich schon geschrieben habe. Ansonsten kannst Du Dir den Antrag unter http://www.arbeitsagentur.de herunterladen - obwohl ich ehrlich gesagt kaum Sinn darin sehe.

    Gruß!

  • Nein, natürlich habe ich keine solche Genehmigung erhalten. Sowas kenne ich nicht und habe es auch nicht beantragt, aber wozu soll sowas auch sinnvoll sein? Ich bin ja nicht "just vor fun" weggezogen, sondern weil ich musste.

    Und vor drei Jahren wusste ich auch nicht, dass ich im Juli 2009 mal einen Monat arbeitslos sein könnte. Zurück zu den Eltern wäre schon alleine nicht gegangen wegen den 3 Monaten Kündigungsfrist der Wohnung. (Ich wusste erst seit Juni dass ich nicht übernommen werde.) Also ich hätte die Miete trotzdem zahlen müssen - Und dann bleibe ich natürlich lieber wohnen. Ein Umzug ist ja auch teuer. Und es wären ja dann zwei, weil ich auch wieder zurückgezogen bin.

    Ich denke, ich habe einen klaren Lebenslauf, beste Absichten und vielleicht bekomme ich somit auch die Unterstützung. Ich versuchs einfach mal...

    Hast du denn eher schlechte Erfahrungen gesammelt?

  • Hallo,

    Zitat

    Sowas kenne ich nicht und habe es auch nicht beantragt, aber wozu soll sowas auch sinnvoll sein? Ich bin ja nicht "just vor fun" weggezogen, sondern weil ich musste.

    Das Du das nicht für sinnvoll empfindest ist Deine Angelegenheit. Und das "mußte" ist auch noch nicht endgültig klar: hätte das Arbeitsamt nachgewiesen, daß Du eine Ausbildung am oder in der Nähe des Elternortes bekommen hättest, wäre der Umzug nicht genehmigt worden.

    Zitat

    Hast du denn eher schlechte Erfahrungen gesammelt?

    Eigentlich hat das weniger mit guten oder schlechten Erfahrungen zu tun - ich habe Dir nur die recht eindeutige Gesestzeslage geschildert. Aber wenn Du schon nach Erfahrungen fragst: ich habe es äußerst selten erlebt, daß es unter den von Dir geschilderten Umständen nicht so geschehen ist wie ich es beschrieben habe. Einfach schon deswegen, weil der Ermessensspielraum für die Sachbearbeiter recht gering bei diesen Fragen ist.

    Gruß!

  • Achso... Ja, sowas wurde damals nicht nachgewiesen und es ist natürlich auch schwierig das jetzt im Nachhinein zu belegen. Von meinen Bewerbungen sind ja zahlreiche in Sachsen rausgegangen (nur drei woanders), wurden aber alle abgelehnt. Deswegen das "musste". Ich wäre lieber bei meinen Freunden und meiner Familie geblieben.
    Eigentlich dürfte diese wirtschaftliche Lage in unserer Umgebung bekannt sein. Es ist kein Geheimnis, dass es so wenige Ausbildungsplätze gab/gibt.

  • "Da Sie Leistungen beantragen, wird davon ausgegangen, dass Sie auch die Vertretung Ihrer Bedarfsgemeinschaft übernommen haben. Diese gilt nicht mehr, wenn Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft gegenüber dem Leistungsträger erklären, dass sie ihre Interessen selbst wahrnehmen wollen."

    Mein Freund will kein ALG II haben. Ich schon...
    Würde er nun auch automatisch ALG II bekommen? Oder bekomme nur ich es, wenn ICH es beantrage. Er wird natürlich alles ausfüllen, wenn ich das möchte, damit ich mein ALG I auf ALG II aufstocken kann, aber er selber will keins. Ist das okay oder stellt es ein Problem dar?

  • Hallo,

    Ihr bildet generell eine Bedarfsgemeinschaft. Das bedeutet, daß das Einkommen des anderen jeweils angerechnet wird. Dein Freund ist natürlich nicht verpflichtet, ALG II zu beantragen und kann darauf verzichten. Allerdings wird Dir dann u.U. das seinen Regelbedarf übersteigende Einkommen angerechnet. Desweiteren wird dann auch nur die Hälfte der angemessenen Miete berücksichtigt.

    Gruß!

  • Er bekommt ca. 350€ ALG I.
    Das ist eigentlich so wenig, dass er es auch auf ALG II hätte aufstocken lassen können (glaube ich zumindest), aber er möchte das nicht, weil er befürchtet, die ARGE würde ihn dann in einen blöden Job stecken, den er gar nicht machen will. Ich halte das für dumm, aber ist ja seine Sache.

  • Hallo,

    die Gefahr besteht allerdings, zumal, wenn er unter 25 Jahre alt ist. Aber deswegen auf Geld verzichten? Aber nun ja, das ist jedem seine Sache.

    Wie auch immer: wahrscheinlich wird ihm die ARGE irgendwann eine Verzichterklärung unterschreiben lassen. Sollte dies so sein, maile mir den Inhalt dieses Schreibens, BEVOR er unterschreibt. Es hat in jüngster Zeit Fälle gegeben, wo solche Verzichterklärungen auf Grund der Formulierung für erheblichen Ärger sorgten, wenn dann doch irgendwann ALG II gebraucht wurde.

    Gruß!

  • Ich bin noch nicht sicher, ob ich diesen Antrag mit all seinen Nebenforumlaren wirklich ausfüllen will... Du meintest ja auch, dass ich wahrscheinlich nix bekommen werde und im Endeffekt geht es nur um einen dreiwöchigen Zeitraum. (Arg, ich hab nur das Gefühl, dass man diese Kapitulation erreichen will und mich deshalb so viel ausfüllen lässt.)

    Was doof ist: Mein Freund hat letztens die GEZ reingelassen und muss ein Jahr nachzahlen, weil wir einen Fernseher haben. Man kann mit dem zwar nicht fern sehen; er nutzt ihn fürs DVD gucken und Xbox spielen, aber die GEZ meint, man könne ja eine Antenne kaufen und deshalb muss man bezahlen. (Ich denke: Toll. Man kann sich auch nen Fernseher kaufen; ist das gleiche).
    Und weil er kein ALG II beantragt hat, muss er jetzt auch GEZ bezahlen. Und für die Ausbildung hatte er kein BAB beantragt, deshalb die Rückzahlung fürs letzte Jahr.

    Das ALG I niedriger als ALG II ist, macht nix.

    "Nicht die Höhe - sondern die Quelle der Zahlung spielt für die Berechnung eine Rolle."

    Warum hängt nur immer alles miteinander zusammen. Er verzichtet auf Leistungen und muss deshalb nun GEZ zahlen. Ja, das passt nicht zum Thema. Ärgert mich aber grad, weil wir eh nicht fern sehen können.

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