Auszug mit 25 - Auf was habe ich Anspruch?

  • guten Morgen,

    ich bin aktuell 22 Jahre alt und werde in diesem Jahr 23 Jahre alt. Ein paar Informationen:
    Mein Vater ist Frührentner und meine Mutter auch. Ich bin jetzt 2 Jahre arbeitslos, davor habe ich eine schulische Ausbildung gemacht, aber nicht bestanden. (Desweiterern werde darf ich seit neuestem nur noch 3 Stunden pro Tag arbeiten. Das ergab Untersuchen beim Gesundheitsamt.) Wir gelten aktuell als eine Bedarfsgemeinschaft. Mein Vater bekommt ~900 Euro im Monat Rente, bei meiner Mutter ist es sehr wenig. Eigentlich bekomm ich Hartz 4. Ich würde gerne mit 25 ausziehen. Ich würde aber vorher gerne wissen, was ich so pro Monat zur Verfügung hätte.

    -Da ich ja mit 3 Stunden noch vermittlunsgfähig bin, dürfte ich doch weiterhin Anspruch auf Hartz 4 haben oder?. Dann übernimmt doch die Arge die Kaltmiete und ich brauch nur Verpflegung/Heizung usw selbst tragen oder irre ich mich da?

    -Habe ich denn Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, obwohl ich eigentlich ja noch nicht gearbeitet habe. Ich habe nur einmal 3 Monate einen 1,30 Euro Job gemacht, danach war ich 3/4 Jahr krank geschrieben. Seitdem darf ich nur noch die 3 Stunden arbeiten.

    Auf was habe ich denn dann noch Anspruch?

    Ich bin ziemlich unerfahren auf dem Gebiet :(

    Wenn ihr mehr Info´s braucht, nur zu und ansonsten schonmal vielen Dank für Eure Antworten :0)

  • Hallo,

    irgendwie reagiere ich manchmal allergisch, wenn ich die Frage "Auf was habe ich Anspruch?" höre. Woran das wohl liegen mag? :confused:

    Wie auch immer.

    Zitat

    Ich würde gerne mit 25 ausziehen

    Zitat

    dürfte ich doch weiterhin Anspruch auf Hartz 4 haben oder

    Nein. Sofern Du ohne VORHERIGE Auszugsgenehmigung ausziehst, hast Du keinerlei Anspruch auf die Kosten der Unterkunft und maximal Anspruch auf den verminderten Regelsatz von 287 €. Grund: Du gehörst bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft Deiner Eltern.

    Zitat

    Habe ich denn Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

    Nein. Dazu bräuchtest Du eine Versicherungsdauer von mindestens 5 Jahre, wovon 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit belegt sein müssen.

    Zitat

    Auf was habe ich denn dann noch Anspruch?

    Auf nichts.

    Gruß!

  • Hallo,
    ich habe eine ähnliche Frage, und wollte deshalb erst mal kein neues Thema eröffnen.

    Ich werde diesen Monat 26 und konnte wegen einer psychischen Angst-Erkrankung bisher keine Ausbildung abschließen (war allerdings in therapeutischer Behandlung, und bin Erwerbsfähig), ich wohne noch bei meinen Eltern, würde hier aber gerne ausziehen (meine Eltern wohnen auch recht ungünstig auf dem Land).

    Ich hätte die Möglichkeit ein (unbezahltes) Praktikum in meinem Wunschberuf zu absolvieren, evtl. könnte ich dort sogar später arbeiten oder eine Ausbildung machen.
    Allerdings müßte ich hierfür ausziehen bzw. mir wenigstens ein WG-Zimmer leisten können.

    Nebenbei absolviere ich im zur Zeit ein Fernstudium um die Hochschulreife nachzuholen.

    Da ich bis jetzt kein Arbeitslosengeld beziehe und mit dem Arbeitsamt noch kaum etwas zu tun hatte,
    weiß ich gar nicht wie ich vorgehen soll,
    wo beantragt man Harz4,
    und käme es für mich überhaupt in Frage?

    Ich könnte mir nämlich vorstellen, das mich die Arge wegen des Praktikums ablehnt, da unter Harz4 ja schnellst möglich eine bezahlte Anstellung angestrebt wird.
    Allerdings ist das mit meiner Ausgangssituation ja ziemlich unrealistisch,
    und "nichts tun", nur damit ich für mögliche Arbeitsangebote (die wahrscheinlich gar nicht kommen) verfügbar bin, um Harz4 zu bekommen, wäre ja langfristig auch nicht im Sinne von Harz4, oder?

    Kann mir jemand weiterhelfen?

    Vielen Dank für eure Hilfe,
    Raphaela

  • Hallo,

    Zitat

    wo beantragt man Harz4,
    und käme es für mich überhaupt in Frage?

    Ich befürchte, daß Du keinen Anspruch auf ALG II hast. Mit dem Praktikum stehst Du nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, was im Normalfall einen Anspruch ausschließt. Insofern würde ich es mir erntshaft überlegen, ob das Praktikum nun unbedingt das beste ist bzw. bei der ARGE vorstellig werden, um eventuell eine Umschulung oder dergleichen zu erörtern.

    Gruß!

  • Danke Hoppel für deine Antwort,

    als Alternative zu dem Praktikum könnte ich mir auch einen "1 Euro Job" vorstellen,
    ich habe noch nie richtig gearbeitet und könnte mir vorstellen dass dies ähnlich wie bei einem Praktikum ein guter Einstieg wäre, sich ans Arbeitsleben zu gewöhnen und praktische Erfahrungen zu sammeln, die ich bis jetzt ja nicht habe.

    Weißt du ob es möglich ist sich selbst so eine "Stelle" zu suchen? So dass ich bei dem Termin mit dem Arge Berater schon vorschlagen könnte dort zu arbeiten?

    Wie erfährt man wo solche 1 Euro Jobs angeboten werden (überall dort wo auch ehrenamtlich gearbeitet wird? Oder allgemein in sozialen und städtischen Einrichtungen?), und ist es überhaupt realistisch dass mir die Arge so eine Stelle bewilligt oder anbietet?

  • Hallo,

    es gibt zwei Möglichkeiten: die erste wäre es, Deinen Vermittler direkt auf eine solche Maßnahme anzusprechen. Im Normalfall haben die Vermittler aktuelle Übersichten darüber, wo welche Maßnahmen laufen und können direkt zuweisen (was dann auch einen anderen Stellenwert hat als "Zufallsbewerbungen").

    Die andere Möglichkeit wäre es, alle möglichen eingetragenen Vereine und gGmbH`s an Deinem Wohnort auf eine sogenannte MAE-Maßnahme anzusprechen und diese dann dem Vermittler vorzuschlagen.

    Gruß!

  • hallo,

    habe ein ganz ähnliches problem wie raphaela.....ich bin 18 und habe vor 2 wochen meinen abitur-lehrgang an einer fernschule angefangen (regelschule geht nicht mehr wegen psychischer erkrankung - zahle den lehrgang durch eine gekündigte versicherung).....wegen eben dieser erkrankung ist es auch ziemlich wichtig für mich, aus dem elternhaus auszuziehen; vorher werde ich mich nicht wieder auf die reihe kriegen, und das wiederum ist wichtig, um ein gutes abi schreiben zu können.....meine eltern sind zwar, ganz richtig, verpflichtet, unterhalt zu zahlen, können dies aber nicht, obwohl sie beide löhne im unteren mittelfeld haben.....zu viele steuern, zu viele versicherungen, das haus ist zu teuer, wie auch immer....jemand meinte mal, mir stünden für miete, umlagen, allg. unterhalt 640 euro monatlich zu, aber das könnten sie nie bezahlen...mein vater ist vor zwei monaten ausgezogen (man bemerke die ironie: ich bin mit 15 für ein paar tage abgehauen, weil ich diese familie nicht mehr ertragen konnte, und meine mutter hat mir damals versprochen, mir eine eigene wohnung zu zahlen, wenn ich 16 bin.....das geld reicht bis heute nicht, um mir eine 1-zimmer-bude in der billigsten gegend zu zahlen und 150 euro für alles andere zu geben, aber es reicht für meinen vater, um für 400 euro kalt in einem wochenendhaus zu wohnen, mit einem einzigen sauteueren notstromaggregat, und für seinen van, der jede menge sprit frisst...jetzt habt ihr vielleicht eine dunkle ahnung von dem, was meine "erziehung" gewesen sein soll), was die finanzielle gesamtsituation noch dramatisch zuspitzt......ich hab mich schon nach bafög erkundigt, darauf habe ich als fernschülerin aber wenn überhaupt nur während der letzten 12 schulmonate einen anspruch.....wenn ich denn jetzt tatsächlich mit hilfe vom amt ausziehen wollte, welche leistungen könnte ich dann eventuell beziehen? hartzIV fällt wahrscheinlich flach, weil ich schülerin/studentin bin.....und wohngeld? (dazu muss ich ergänzen, dass ich letztes jahr eigentlich ein fsj in einem anderen landkreis beginne wollte, wofür ich also auch hätte ausziehen müssen....hab beim zuständigen arbeitsamt angerufen und gefragt, wie das da mit wohngeld aussehen würde, immerhin bestehen die 290 euro vergütung aus verschiedenen geringeren zuschüssen, und man hat mich drei stunden lang zwischen arbeitsamt, wohnamt, mieterbund, bezügestelle und dem vorzimmer des bürgermeisters hin und her verbunden....falls ich die ämter anschwärzen darf: es waren die der stadt mönchengladbach.)


    und dann hätt ich noch eine frage....nachdem ich das fsj nicht begonnen habe, habe ich meine mittlere reife an der volkshochschule gemacht.....da war ein typ in meiner gruppe der gerade aus einer anderen stadt zu seinem bruder gezogen ist (bruder besitzt doppelhaushälfte, steuerberater; eltern beide hartz4-empfänger)....ihm wurde der antrag auf hartz4 sofort bewilligt; mehr noch: ihm wurde ein umzug in eine wohnung eine straße finanziert, miete zahlt natürlich auch das amt....meine frage ist: WARUM, warum bekommt er als (verzeihung) strunzdummer idiot (er hat den abschluss nichtmal geschafft), obwohl er schüler ist, hartz4? hab hier auf der seite gelesen, dass schüler nicht hartz4-berechtigt sind..?


    liebe grüße und vielen dank im voraus....und entschuldigung, dass es so lang geworden ist^^"

  • Hallo,

    ich übergehe jetzt mal die ganzen polemischen Äußerungen von Dir (die auch nichts mit Deinem konkreten Problem zu tun haben) und konzentriere mich auf das wesentliche.

    Eine eigene Wohnung wirst Du nur dann finanziert bekommen, wenn Du schwerwiegende soziale Probleme mit Deinen Eltern bzw. jetzt mit Deiner Mutter hast. Aus Deinem Text heraus kann ich nicht einschätzen, ob solche Probleme vorliegen.

    Ein Anspruch auf Wohngeld dürfte mangels Einkommen nicht bestehen.

    Es könnte durchaus ein Anspruch auf ALG II vorliegen, weil Du zumindest derzeit dem Grunde nach keinen Anspruch auf BaföG hast. Allerdings gehörst Du bis zum vollendeten 25. Lebensjahr zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern, womit wir wieder bei nder anfangs erwähnten Auszugserlaubnis sind. Also muß Du mit diesem Punkt anfangen.

    Gruß!

  • naja, "soziale probleme"......es hat für essstörungen, eine persönlichkeitsstörung, jahrelange schwere depressionen mit borderline-tendenzen und suizidalität gereicht, was, einer psychiaterin nach, zusammen mit einer vermeintlichen hochbegabung grund dafür war, dass ich die schule nicht auf normalem weg besuchen konnte und weiterhin nicht kann....kurz gesagt: es belastet ungemein und schränkt mich an allen ecken und enden ein....war zwar (noch) nicht in stationärer therapie, gehe aber seit insgesamt über 3 jahren zur selben therapeutin; die könnte das jederzeit belegen.....wäre das schwerwiegend genug? =/


    und nochmal ne allgemeine frage.....wie würde es denn mit wohngeld prinzipiell aussehen, wenn ich zwar unterhalt von meinen eltern bekäme, der aber für eigenständiges leben nicht ausreichte?

  • Hallo,

    Zitat

    wäre das schwerwiegend genug?

    Wenn die gesundheitlichen Probleme aus der sozialen Situation heraus entstanden sind könnte hier tatsächlich ein entsprechender Grund vorliegen. Du wirst es darauf ankommen lassen müssen.

    Zitat

    wie würde es denn mit wohngeld prinzipiell aussehen, wenn ich zwar unterhalt von meinen eltern bekäme, der aber für eigenständiges leben nicht ausreichte?

    Is das Einkommen für den eigenen Lebensunterhalt nicht ausreichend besteht kein Anspruch auf Wohngeld. Allerdings widerspricht das mit dem Unterhalt wiederum einer schwerwiegenden sozialen Störung innerhalb der Familie - aber das nur nebenbei...

    Gruß!

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