Anspruch auf Umschulung?

  • Hi!
    Man sagte mir, dass für mich eine Umschulung nicht in Frage käme, da ich ja garkeine Ausbildung hätte. Ich habe jedoch bis zu einem recht fortgeschrittenen Stadium Biologie studiert - mehr als jede Ausbildung dauern oder verlangen würde - (musste aus finanziellen Gründen abbrechen) zählt das denn garnicht??

    Ein Freund, der weitaus kürzer und weniger ernsthaft ein Studium betrieben hat, bekommt vielleicht eine Umschulung, da ein drei-jähriges Studium einer Ausbildung auch ohne Abschluss gleichzusetzen sei.
    Weiss jemand was darüber??

    Gruss
    Krischu

  • wenn ein dreijähriges studium eine ausbildung gleichzusetzen sei, dann müsste es bei dir doch auch klappen. lass dir von deinem freund etwas schriftliches geben, in dem die aussage aufgeführt wurde oder sprech mal mit seinem sachbearbeiter.

  • Eine Umschulung wird in der Regel nur dann genehmigt, wenn vorher schon eine abgeschlossenen Ausbildung vorhanden ist. IN DER REGEL!! Aber Regeln sind zum Brechen da. Wie ich mitbekommen habe, liegt es immer daran, wie viel Geld noch da ist. Dann wird auch eine Umschulung bezahlt, wenn KEINE abgeschlossenen Ausbildung vorhanden ist und Erfolg auf Übernahme nach der Ausbildung/Umschulung besteht. Nerv mal deinen zuständigen Sachbearbeiter so lange bis es reicht ;) . Hab ich auch gemacht und sie haben den Berufskraftfahrer bezahlt. Nicht locker lassen :D

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