Einkommen und Vermögen der Eltern

  • Zu meiner Situation,

    ich bin 30 Jahre alt, habe soeben mein Studium beendet und möchte nun in der Bewerbungsphase bzw. Übergangszeit Hartz IV beantragen. Mir wurde bereits mitgeteilt, das ich einen Anspruch grundsätzliche habe. Jetzt die entscheidende Frage, da ich in dieser Zeit wieder bei den Eltern wohne, und somit eine Bedarfsgemeinschaft mit Ihnen bilde, wird das Vermögen und Einkommen der Eltern herangezogen oder nicht? Habe da verschiedene Informationen erhalten. Von der Arbeitsgemeinschaft, die telefonische Auskünfte darüber im Auftrag des Arbeitsamtes gibt, wurde mir mitgeteilt, das das Einkommen der Eltern NICHT berücksichtigt wird. Nun wollte ich Hartz IV in meiner Stadt beantragen und dort wurde mir mitgeteilt, ich müsste sämtliches Vermögen und Einkommen der Eltern mt angeben.
    Wer weiss was nun wirklich richtig ist???

  • irgendwie sollten die dir das mal genauer erklären. grundsätzlich müsste es angerechnet werden, da es ja wirklich eine bedarfsgemeinschaft ist, jedoch erst nach einem jahr.

    für die ersten 12 monate müsstest du den vollen satz erhalten, zudem deine eltern nicht mehr unterhaltspflichtig dir gegenüber sind.

  • ok schon mal vielen dank für deine antwort. also ich muss auch sagen, was ich bisher so im netz gefunden habe, müsste das einkommen meiner eltern nicht relevant sein. wie sicher bist du dir denn da? hast du irgendeine quelle im gesetz parat, mit der ich das nachweisen könnte?

    vielen dank schon mal

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