Anspruch ?

  • Hallo,
    ich bin 39 Jahre , geschieden, Mutter von zwei Kindern 6 und 9 Jahre alt .
    Lebe mit meinen Kindern in einer 100qm Wohnung ( Miete 350.-€)
    Arbeitsverhältniss: im Sonderulaub noch zwei Jahre ( öffentl. Dienst)
    Nebenberuflich Selbstständig mit einer Heilpraktiker Praxis die noch keinen wesentlichen Gewinn erzielt.

    Einnahmen: 308,- Kindergeld
    340,- Unterhaltvorschußgesetz
    250,- Spenden der Eltern ( Rentner )
    100,- Praxis

    Autowert ca. 1000,-€
    Lebensversicherung Wert 6000,-€

    Krankenversicherung muß ich selber zahlen: 130,-€/ mon.

    Wohnungsgeld wurde abgelehnt , da man mir vorwirft Gelder aus unbekanneten Quellen zu beziehen.

    Die Unterschriften der Bekannten die mir Lebensmittel und Kleiderspenden geben wurde nicht akzeptiert.

    Kann ich Hartz 4 beantragen ohne meine Praxis aufgeben zu müssen und ohne die Kündigung im öffentl. Dienst?

  • problem ist, dass die arge die gleichen fragen stellen wird, wie die wohngeldstelle.

    nach deinem einkommen zu urteilen dürfte aber nichts gegen einen antrag stehen. sofern er bewilligt wird, kannst du es ja mit dem einstiegsgeld versuchen;)

  • Hi,
    eine Anmerkung noch, ein weiteres Problem wird sein, dass deine Wohnung mit 100qm auch zu groß ist für 3 Personen. Also nicht erschrecken, dass der Sachbearbeiter von der ARGE die Frage auch noch stellen wird...zu den Fragen, die gleich sind, wie die von der Wohngeldstelle..

    MFG
    Jan

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