Wie zählt eine Bedarfsgemeinschaft?

  • Mich interessiert wenn ich mit dem vater des kindes zusammen ziehe aber wir kein paar sind ob mir dann noch hartz 4 zusteht? Er würde dann als Untermieter bei mir wohnen.

  • Wenn ihr zusammen wohnt und ein Kind zusammen betreut, dann wird das als Bedarfsgemeinschaft ausgelegt.

    Wenn euch das Amt glaubt, dass ihr kein Paar seid, dann bildest du mit deinem Kind sowie der Vater mit dem Kind eine Bedarfsgemeinschaft. Du mit dem Vater aber eine Haushaltsgemeinschaft, bei der unterstellt wird, dass der eine den anderen finanziell unterstützt.

    Bei der Bedarfsgemeinschaft ist davon auszugehen, dass du alleine für dich einen Satz von 316€ bekommen würdest. Hinzu kommt noch der Bedarf für das Kind sowie ggfls. weitere Bedarfssätze.

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