Unterhalt Kind arbeitslos - Streichung von ALG II

  • Hallo und Guten Tag,
    ich habe auch ein Problem, und denke, Ihr könnt mir hier helfen.:confused:
    Also, ich bekomme seit 3 Jahren Hartz IV, wohne zusammen mit meinem Sohn in einer Wohnung. Er bekam bisher Unterhalt von seinem Vater, Kindergeld und hatte Ende Januar seine Lehre abgeschlossen,da die Firma aus finanziellen Gründen meinen Sohn nicht übernehmen konnten, wurde er gekündigt. Er arbeitet zur Zeit für 160 Euro in dieser Firma, bekommt ALG I, 305 Euro, von dem Auzubildendenlohn errechnet. Bisher bekam ich von der ARGE nur die Hälfte an Mietkosten, die andere Hälfte mußte mein Sohn dazustuern. Nun hatte ich bei der ARGE nachgefragt, wie es mit mehr Mietanteil aussieht, sie überwiesen mir im letzten Monat 90 Euro mehr. Der Vater meines Sohnes möchte nun natürlich auch keinen Unterhalt mehr zahlen, da mein Sohn im Oktober 25 Jahre alt wird. Nun schreibt die Arge, dass der Vater meines Sohnes weiterhin Unterhalt zahlen muß. Wir müssen nun den Nachweis erbringen, warum er nicht mehr zahlen möchte, ansonsten werden uns die Leistungen von der ARGE gestrichen. Mein Sohn bewirbt sich] auf jede Stellenanzeige, die er findet, hat vielleicht auch Aussicht auf eine Stelle, 200 km von hier. Das ist aber erst im Mai oder Juni klar. Also kann die ARGE uns Leistungen streichen, wenn der Vater nicht mehr zahlt? Muß es das überhaupt ???? Denn mein Sohn hat ja noch diesen Minijob. Wir kommen mit unserem Problem nicht weiter, da der eine sagt, der Vater muß nicht zahlen, der angere sagt: doch.
    Über eine Antwort wären wir nun sehr glücklich, vielen Dank im voraus, LG Dabadu

    Einmal editiert, zuletzt von Pik:Ary (15. April 2009 um 13:40)

  • Sofern dein Junge alles tut, um aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen, dazu zählen bundesweite Bewerbungen, kann der Vater weiterhin zu Unterhalt verdonnert werden. Hierbei muss aber ein Nachweis erfolgen, dass alles probiert wurde und die Sache im Moment aussichtslos ist.

    Wenn alles Erdenkliche getan wird, um aus der Arbeitslosigkeit heraus zu kommen, kann man die Einstellung des Unterhalts durch den Vater widerlegen.

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