Rückforderung Hartz 4 / Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo,

    eine "kurze" Frage…

    2006 Damaliger Status: Mutter / Tochter bilden eine Bedarfsgemeinschaft…Tochter darf ja keine eigene Wohnung usw.

    Leistungsbezug Mutter / Tochter….jeder 50% Mietanteil..= jeder 274€


    Tochter bewirbt sich um Studienplatz ( Nachrücker.) - wird im Dezember 2006 genehmigt / BaföG Rückwirkend November 06 – wird erst im März 2008 ausgezahlt – Info Jobcenter = Tochter zieht mit Studienbeginn im Januar 2008 aus …Jobcenter zahlt bis Ende März 2007.

    Mutter hat Job ab Januar 2007 – wenig Geld und viel Arbeit..aber immerhin.


    Nun kommt das Jobcenter im Oktober 2008 mit hoher Rückforderung…


    Leistungen November bis Dezember 2007 1192,00€ ( m.E. strittig) + Januar – März 2008 1794€ (unstrittig - teilw. bezählt) = 2986€


    Mutter hat im Nov. & Dezember 2006 50% Mietanteil bekommen / Tochter hat 274€/ pro Monat Mietanteil gezahlt….

    Ist die Rückforderung für Nov & Dez in voller Höhe = 1192€ berechtigt – oder ist hier wegen des reduzierten Mietkostenanteils anders zu rechnen?

    Gruß

    M.

  • Ich würde sagen, dass die Rückforderung für Nov + Dez zum Teil rechtens ist. Wenn die Tochter dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hat, was ja der Fall ist, besteht kein Anspruch auf Hartz IV.

    Mit welcher Begründung wird denn der gesamte Betrag für diesen Zeitraum zurückgefordert?

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