ALGII-Anspruch (für noch verh.) EU-Bürger

  • Wenn eine Scheidung (von EU-Bürgerin) nach 18 monatiger Ehe beantragt wird, gibt es für die betroffene (erwerbsfähige) EU-Bürgerin die Möglichkeit, ALGII zu erhalten?
    Für nützliche Informationen wäre ich sehr dankbar.

  • ALG II kannst Du nur erhalten, wenn Du erwerbsfähig bist und eine Arbeitserlaubnis hast.

    Ich kann mir aber vorstellen, dass das Amt Ärger machen wird, da die Ehe nur 18 Monate gedauert hat sich bzw. um das Trennungsjahr verlängern wird. Möglicherweise wird die ARGE auf Unterhaltsansprüche gegenüber dem geschiedenen Ehegatten pochen, bevor ALG II bewilligt wird.

    Möglicherweise ist das noch interesseant:
    http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/R…09_43867489.php

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