eheähnliche Gemeinschaft - womit muss ich rechnen?

  • Hallo,

    seit Mai letzten Jahres lebe ich mit meinem Freund in eheähnlicher Gemeinschaft. Er ist ungefähr zur gleichen Zeit arbeitslos geworden, bekommt also demnächst kein ALG 1 mehr. Ich bin als Krankenschwester tätig und verdiene knapp 1200@ netto im Monat. Kann mir jemand sagen, ob wir Anspruch auf Hartz IV haben und wenn ja, um wieviel es sich ungefähr handeln wird? Ich habe selber ca. 250€ im Monat an Schulden abzuzahlen und gerate langsam in Panik. Wir leben schon jetzt (mit ALG 1) seeehr bescheiden...

    Danke +Gruß

  • Wenn ihr nicht verheiratet seid, dann muss dein Freund vorerst selbst Hartz IV beantragen bzw. rutscht automatisch nach Bezug von ALG 1 hinein.

    Du selbst musst ja erstmal nichts unternehmen, mit 1.200€ im Monat bist du nicht bedürftig.

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