Umzug in anderen Landkreis - Kündigung wegen Eigenbedarf

  • Hallo liebe Bürger,

    mir wurde meine Mietwohnung wegen Eigenbedarf gekündigt. Habe eine neue Wohnung in einem anderen Landkreis gefunden.

    Wie gehe ich jetzt vor?

    Einen formlosen Antrag auf Umzugsgenehmigung habe ich bei meinem aktuellen Jobcenter bereits eingereicht inkl. Kündigungsschreiben vom Vermieter. Das war vor 5 Wochen - seither habe ich keine Antwort erhalten.

    Zu welchem Jobcenter muss ich mit dem Mietvertrag zur Bewilligung der neuen Wohnung gehen: zum aktuellen oder zum neuen? Soll der Mietvertrag völlig ohne Unterschriften sein, oder muss der Vermieter den Vertrag vorab schon unterschreiben?

    Muss ich einen neuen Antrag auf Bürgergeld im neuen Jobcenter stellen oder geht das automatisch?

    Im Internet lese ich widersprüchliche Angaben.

    Ich bin dankbar für jede Rückmeldung!

    Viele Grüße, Lu

  • Für die Prüfung, ob die neue Miete angemessen ist, ist das neue JC zuständig. Für Umzugskosten das alte. Für ein Mietkautionsdarlehen wäre dann wieder das neue JC zuständig.

    Theoretisch gilt ein Antrag auf Bürgergeld für den Zeitraum, den das alte Jobcenter bewilligt hat. Praktisch wird aber das neue JC einen Antrag verlangen, da es deine Unterlagen nicht hat und auch nicht darauf (z. B. auf die eAkte des alten JC) zugreifen kann.

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