Bürgergeld Weiterbewilligungsantrag - Jobcenter fordert ungeschwärzte Kontoauszüge - Keine Krankenkasse

  • Moin,
    ich beziehe seit längerem Bürgergeld.
    Der letzte Bewilligungszeitraum endete zum 31.03.

    Im März habe ich den Weiterbewilligungsantrag mit allen erforderlichen Unterlage eingereicht.
    Daraufhin habe ich eine Nachberechnung für 01.01. - 31.03. erhalten,
    der eigentliche Weiterbewilligungs-Antrag wurde jedoch nicht bearbeitet / beschieden.

    02.05. => Tel. Nachfrage nach aktuellem Bearbeitungsstand:
    Frage wurde nicht beantwortet, sondern mit der Gegenfrage "wovon leben Sie denn im Moment?"

    … einige Tage später kam sofort ein Schreiben vom JC, ich solle alle Einkünfte offenlegen und alle Kontoauszüge in Kopie. Es fehlen für eine Bearbeitung (angeblich) die Abrechnungen des Energieversorgers.
    Die Kontoauszüge habe ich eingereicht, allerdings (DS-GVO konform) den Empfänger der Zahlungsausgänge geschwärzt, das Datum & Beträge blieben sichtbar, Zahlungseingänge habe ich keine.
    Ebenfalls nochmals die Kopien des Energieversorgers.

    JC verweigert die Anerkennung der teilweise geschwärzten Kontoauszüge, fordert ungeschwärzte und Nachweise für Lebensmitteleinkäufe.
    JC mahnt die (angeblich) noch immer fehlenden Abrechnungen des Energieversorgers an.

    Rechtsberatung:
    formell bin ich im Recht - hilft nur nicht, wenn sich das JC quer stellt für eine schnelle Lösung.
    - Untätigkeitsklage beim Sozialgericht (kann ~2 Jahre dauern) Eilverfahren schneller ???
    - freiwillig auf die Forderungen eingehen und um schnelle Bearbeitung bitten

    Letzteres habe ich dann (wegen meiner Notlage) auch so (widerstrebend) gemacht.
    - ungeschwärzte Kopien meiner Kontoauszüge
    - erneute (zum 3. Mal) Kopien des Energieversorgers

    Bisher keine weitere Reaktion des JC
    => Kein Bescheid = kein Geld zum Lebensunterhalt, meine Rücklagen sind unterdessen nahezu aufgebraucht
    => keine Krankenversicherung

    Aktuell:
    Aufforderung der Krankenversicherung zur freiwilligen Versicherungspflicht = ~4.500,-€ für Zeitraum April bis Juli - nicht durch das JC erstattungsfähig = muss ich aus eigener Tasche bezahlen. Auch wenn JC irgendwann nachträglich mich ab 01.04. rückwirkend anmeldet.


    Wie kann ich das JC zur zeitnahen aktiven Bearbeitung bewegen?

    Formal darf sich das JC bis zu 6 Monate Zeit lassen, wenn durch Personalmangel begründet.
    Meine Situation befindet sich in einer scheinbar ausweglosen Eskalationsspirale.

  • formell bin ich im Recht

    Bist du nicht. Die darfst nur Empfängerangaben oder Verwendungszwecke schwärzen, die Rückschlüsse auf Religion, sexuelle Orientierung, Parteizugehörigkeiten und rassische Zugehörigkeit zulassen. Und nicht einfach alle Empfänger.


    Eilverfahren schneller ???

    Mag sein. Da wird man dir dann halt sagen, dass deine Schwärzerei so nicht geht.


    Letzteres habe ich dann (wegen meiner Notlage) auch so (widerstrebend) gemacht.

    Wann war "dann"?


    Wie kann ich das JC zur zeitnahen aktiven Bearbeitung bewegen?

    Mit einer vernünftigen Bitte. Letztlich bist du wegen der Schwärzerei doch selbst Schuld. Reiche die Rechnung der GKV ein, dass du in einer akuten Notlage bist. Verlange notfalls den Vorgesetzten.

  • Hallo @Tamar,
    zuerst einmal danke für Deine schnelle Antwort.

    Die darfst nur Empfängerangaben oder Verwendungszwecke schwärzen, die Rückschlüsse auf Religion, sexuelle Orientierung, Parteizugehörigkeiten und rassische Zugehörigkeit zulassen. Und nicht einfach alle Empfänger.

    Ich habe längst nicht alles geschwärzt, sondern nur Empfänger / Verwendungszweck bei Einkäufen, welche mein Einkaufsverhalten dokumentieren, und einem von privat angemietetem Lagerraum (meine Wohnung hat keinen Abstellraum oder Keller).
    Alle anderen Teile blieben ungeschwärzt, insbes. Mietzahlungen und Energieversorger, Haftpflichversicherung... usw.

    Es wurden ja auch Nachweise für Lebensmitteleinkäufe von JC gefordert - da habe ich Kopien der Kassenbelege der letzten Einkäufe, die ich noch in der Tasche hatte, ebenfalls eingereicht.
    Und glaube mir, ich bin ganz sicher nicht verschwenderisch.

    Wann war "dann"?

    Eben! Keinerlei erneute Reaktion des JC.
    ... kein Anfordern weiterer Belege, aber auch eben kein Bescheid.
    Es verstreicht einfach für mich wertvolle Zeit.

    Mit einer vernünftigen Bitte. Letztlich bist du wegen der Schwärzerei doch selbst Schuld.

    Diese Bitte habe ich auch genau so, als Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung im Anschreiben im letzten Kontakt mit dem JC formuliert.

    Eine Trotzreaktion (auf DS-GVO konforme Schwärzung) des JC anzunehmen oder sogar mir eine Schuld daran zu geben halte ich jetzt nicht zielführend.

    Reiche die Rechnung der GKV ein ...

    Die Kostensumme von ~4,500,-€ wurde heute am tel. der GKV genannt, in Anerkennung meiner finanziellen Notlage, bei sofortiger freiwilliger Versicherung und Stundung der Beiträge bis 15.08.
    Zitat GKV: "Bis zum 15.08. sollten dann ja Zahlungen vom JC eingegangen sein, dann hätte ich ja genug Geld..."
    Eine Rechnung habe ich (derzeit) nicht

    als Nachtrag

    Diese Stundung ist sicher als freundliches Entgegenkommen der GKV-Mitarbeiterin gedacht - da aber nicht erstattungsfähig ist, (selbst bei Nachversicherung durch das JC) treibt mich das in eine Schuldenfalle.

  • Ich habe längst nicht alles geschwärzt, sondern nur Empfänger / Verwendungszweck bei Einkäufen, welche mein Einkaufsverhalten dokumentieren, und einem von privat angemietetem Lagerraum (meine Wohnung hat keinen Abstellraum oder Keller).

    Und was genau hat das mit

    Religion, sexuelle Orientierung, Parteizugehörigkeiten und rassische Zugehörigkeit

    zu tun? Nichts, absolut gar nichts.


    Eben!

    Was ist denn das für eine Antwort auf meine Frage, wann die ungeschwärzten Kontoauszüge eingereicht wurden?! "Eben" ist doch kein Datum!


    Diese Bitte habe ich auch genau so, als Bitte um schnellstmögliche Bearbeitung im Anschreiben im letzten Kontakt mit dem JC formuliert.

    Auch hier wieder: WANN war denn dieser letzte Kontakt genau? Und in welcher Form?


    Eine Trotzreaktion (auf DS-GVO konforme Schwärzung) des JC anzunehmen oder sogar mir eine Schuld daran zu geben halte ich jetzt nicht zielführend.

    Nochmal: deine Schwärzung war zu viel. Was im SGB II korrekt ist, entscheidet das BSG und nicht du. Ob du das zielführend findest oder nicht: du hast selbst Schuld.


    da aber nicht erstattungsfähig ist, (selbst bei Nachversicherung durch das JC)

    Falsch. Natürlich gäbe es die gezahlten Beiträge zurück, wenn rückwirkend eine Pflichtversicherung erfolgt.

  • Für weitergehende Informationen und zum besseren Verständnis des Themas hier weitere Quellen zum Nachlesen:

    Schwärzungen können unabhängig vom Betrag grundsätzlich dann vorgenommen werden, wenn die Buchungstexte Angaben über besonders geschützte Daten im Sinne des § 67 Abs. 12 SGB X enthalten. Dazu zählen Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben. Beispielweise kann bei Überweisungen von Mitgliedsbeiträgen an eine Partei bzw. eine Gewerkschaft oder bei Zahlungen an eine Religionsgemeinschaft die Bezeichnung der Organisation geschwärzt werden. Der Text "Mitgliedsbeitrag" oder "Spende" sollte lesbar bleiben, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Das Schwärzen von Haben-Buchungen, d.h. Einnahmen, kann zu einer Verletzung der Mitwirkungspflicht gemäß § 60 Abs. 1 SGB I führen, da nach § 11 SGB II, §§ 82 bis 84 SGB XII grundsätzlich das gesamte Einkommen bei der Hilfegewährung zu berücksichtigen ist.

    Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit der Schwärzung zudem nur bei Ausgabenbuchungen und nicht bei Einnahmen besteht. Geschwärzt werden dürfen nur bestimmte Passagen der empfangenden Person und des Buchungstextes bei Ausgabenbuchungen. Die Buchung muss für das Jobcenter nachvollziehbar bleiben. So wäre beispielsweise bei der Überweisung von Mitgliedsbeiträgen für politische Parteien eine Schwärzung des Namens einer Partei in einem Kontoauszug dann möglich, wenn als Verwendungszweck „Mitgliedsbeitrag“ noch erkennbar bleibt. Lediglich eindeutig nicht erforderliche Informationen, wie zum Beispiel der Name des Supermarktes, dürfen geschwärzt werden, solange die Ausgabe als Einkauf ersichtlich bleibt.

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