Hallöchen,
Ich hoffe jemand weiß die Antwort auf meine Frage. Ich bin alleinerziehend mit 2 Kindern und bekomme aufstockend Bürgergeld.
Meine Kinder sind 17 und 9 Jahre alt. Ich bekomme aktuell 24% Mehrbedarf auf Grund dessen das ich alleinerziehend bin.
Bevor mein 1. Kind 16 Jahre alt wurde, bekam ich 36% Mehrbedarf. Nun stelle ich mir die Frage, ob die 24% korrekt sind.
Ich finde unterschiedliche Antworten darauf.
Gesetzestext (§ 21 Abs. 3 SGB II)
> „(3) Alleinerziehende erhalten Mehrbedarf in folgender Höhe des maßgebenden Regelbedarfs:
• 12 Prozent, wenn sie mit einem Kind, das das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, zusammenleben,
• 24 Prozent, wenn sie mit einem Kind zusammenleben, das das siebte Lebensjahr vollendet hat, oder mit mehreren Kindern, von denen mindestens eines das siebte Lebensjahr vollendet hat,
• 36 Prozent, wenn sie mit mehreren Kindern zusammenleben, von denen keines das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet hat.“
Würde es bedeuten, das uns 36 zu stehen würden? Denn beide Kinder sind über 7 Jahre.